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Walthasar von Weispriach bekennt, dass ihm der Römische Kaiser Friedrich seinen Teich, unter dem "Geslos" Karlsberg im Fürstenheim Kärnten gelegen, auf 6 Jahre eingegeben hat. Er verspricht, dasselben unverkümmert einer [?] zu haben, zu nutzen und zu nießen und nach Verfluss dieser Zeit ohne Weigerung...
Kaiser Friedrich III. befiehlt der Stadt Kempten zum wiederholten Male unter Hinweis auf einen früheren von Trier ausgegangenen Befehl auf einer Tagessatzung zu Augsburg durch Abgeordnete des Rates zu erscheinen, um über die Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Abt des Gotteshauses zu Kempten zu...
Datierung: "Geben zu Wien an Mitichen vor Sannd Peterstag ad kathedram nach kristi gepurde im vierzehenhundert und sechzigisten."
Kaiser Friedrich III. belehnt Ulrich Schaller mit einem Gütl zu St. Jacob und dem Zehnten von einem Gut an der Schall in Lessach, darauf er sitzet (ehedem Lehen der Grafen von Görz).
Datierung: "Geben zu Lewben an sannd Mathens tag der heiligen zwelfpoten."
Datierung: "Nach Christi Geburt im viertzehenhundert und sibenundsechzigisten, unsers Kaisertums im sechzehnten, unser Reich des Römischen im sibenundzwaintzigisten und des Kungrischen im neunten Jaren."
Kaiser Friedrich III. (IV.) belehnt die Brüder Leopolt, Albrecht und Pankratz Purgkstaler mit den Gütern, die schon ihr Vater Wolfgang Purgkstaler innehatte. Es sind folgende: Das Gut am Leffellchen genannt, halb, das Gut Mercklein an der Öde, halb, beide in der Dompekher Pfarr, das Gut...
Friedrich (IV.), römischer Kaiser, verleiht dem Johannes Reynolt, Bürger zu Nürnberg, einen Hof zu Weyerspuch, den dieser von Simon Fröler daselbst, als Vormund von des Hans Schwartz daselbst hinterlassenen Kindern erkauft hat. Datierung: "Erichtag in den heiligen Pfingstveirtagen".
Kaiser Friedrich III. (IV.) verleiht dem Heinrich Buchner von Coburg ein Wappen mit der Genehmigung, sich dessen zu ehrlichen, redlichen und ritterlichen Sachen etc. zu gebrauchen "als ander unser und des Reichs weiß geborn Wappen genossen und rittermeßig leut." Siegler: Kaiser Friedrich. Datierung: "Gretz freytag...
Kaiser Friedrich III. verleiht den Messerern zu Wendelstein ein besonderes "zeichen und gewerk", wie in der Urkunde gemalt, zur Führung auf ihren Messern "in Schildesweise".
Kaiser Friedrich [III.] gibt (geben) aus kaiserlicher Machtvollkommenheit und besonderer Gnade wissentlich den Messerern zu Wendelstein und allen Messerern, die...