Kaiser Friedrich III. gestattet den Messerern von Wendelstein die Führung einer besonderen Marke zur Kennzeichnung ihrer Ware
Signatur
SB-URO Perg 1471-07-24
Datierung
24.07.1471
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Kaiser Friedrich III. verleiht den Messerern zu Wendelstein ein besonderes "zeichen und gewerk", wie in der Urkunde gemalt, zur Führung auf ihren Messern "in Schildesweise".

Kaiser Friedrich [III.] gibt (geben) aus kaiserlicher Machtvollkommenheit und besonderer Gnade wissentlich den Messerern zu Wendelstein und allen Messerern, die zum Wendelsteiner Amt und Gericht gehören und in diesem Gebiet wohnen (den gemeinen messrern zu Wendelstein und die in das ambt und gerichte zu Wenndelstein gehoren und darinne wonen), eine Marke zur Kennzeichnung und besseren Wiedererkennbarkeit ihrer Arbeit (zu erkantnuss und gemercke irer arbeit und messer, so sy machen), und zwar in Form eines Schilds in breiter Konturlinie mit einer unterhalb des Schildhaupts ausgesparten Leiste, wie es in dieser Urkunde gemalt ist (in schildes weise unden mit einem aufgerichten offen runden bogen und darob zwischen einer durchgeenden leist ein eingeslagen leist, als danne dasselb zeichen in disem briefe gemalet und gemerckt ist). Die Messerer dürfen diese Marke zusammen mit anderen Marken und Zeichen gebrauchen, die jeder einzelne von ihnen bisher schon in Gebrauch hatte, sowie diese in ihre Arbeit einschlagen und dabei von niemandem durch die Führung derselben Marke gehindert werden. Er gebietet allen Untertanen und Getreuen aller Stände (in was wirden, stattes oder wesens die sein) unter Androhung schwerer Ungnade sowie einer Strafe von zwanzig Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte an die Reichskammer und an die Betroffenen zu zahlen ist, die Messerer im Gebrauch des vorgenannten Zeichens und der Marke nicht zu hindern noch diese Behinderung jemandem zu gestatten.

Siegler: Der Kaiser
Datierung: "Geben zu Regenspurg am Mittichen nach sant Maria Magdalenentag".
Bemerkungen (öffentlich)
Quelle Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden" [Markus Gneiss]
Physische Eigenschaften
Siegel: Hängt an, wenig beschädigt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Nr. 10,366
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1471 Juli 24
SB-URO Perg 1471-07-24 – Kaiser Friedrich III. gestattet den Messerern von Wendelstein die Führung einer besonderen Marke zur Kennzeichnung ihrer Ware