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Anweisung Bischof Georgs zu Brixen an den Hof- und Stadtrichter daselbst, 1472FM-WLK 020.09Archivale14721 BlattWolkenstein-Rodenegg, von
Der erwählte und bestätigte Bischof Georg zu Brixen weist den Hof- und Stadtrichter daselbst an, nach einem im bischöflichen Kammergericht beschlossenen Geding zu verfahren, mittels dessen ein früheres Hofgerichtsurteil bestätigt wird.