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Bestände, Archivalien, und Teilarchivalien (Teile) 1 - 1 von 1
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König Rudolf I. erlässt, dass die Bischöfe von Regensburg nichts verkaufen dürfen, was ihren Nachfolgern zu Nachteil gereichen könnteGF-REB 1281-07-05Archivale05.07.12811 PergamenturkundeRegensburg, Bischof und Domkapitel
Kaiser Rudolf I. beurkundet den auf Frage der Machtboten des Erzbischofs Friedrich von Salzburg heute hier vor ihm durch die Fürsten Heinrich Bischof von Regensburg, Ludwig und Heinrich Herzoge von Bayern und die gegenwärtigen Grafen und Edeln ergangenen Rechtsspruch, dass Höfe und andere Güter der...