König Rudolf I. erlässt, dass die Bischöfe von Regensburg nichts verkaufen dürfen, was ihren Nachfolgern zu Nachteil gereichen könnte
Signatur
GF-REB 1281-07-05
Datierung
05.07.1281
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Kaiser Rudolf I. beurkundet den auf Frage der Machtboten des Erzbischofs Friedrich von Salzburg heute hier vor ihm durch die Fürsten Heinrich Bischof von Regensburg, Ludwig und Heinrich Herzoge von Bayern und die gegenwärtigen Grafen und Edeln ergangenen Rechtsspruch, dass Höfe und andere Güter der Fürsten, die zu deren Fürstentum gehören, seien sie zu Regensburg oder sonstwo gelegen, von denselben zum Nachteil ihrer Nachfolger nicht veräußert werden können. Siegler: Aussteller.
Bemerkungen (öffentlich)
Laut Regesta Imperii (VI, Nr. 1346) haben sich die Urkundenschreiber bei "Iunii" verschrieben, da der Tag mit "sabbato infra octavam Petri et Pauli" angegeben ist. Bei Ried (Cod. Dipl. Bd. 1, Nr. 607) wird das Datum mit dem IV. non. iulii angegeben, dementsprechend datiert er es auf den 4. Juli.
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Or. Perg. 1281 Juli 5
Geistliche Fürsten: Regensburg, Bischof und Domkapitel, 1281 Juli 5
GF-REB 1281-07-05 – König Rudolf I. erlässt, dass die Bischöfe von Regensburg nichts verkaufen dürfen, was ihren Nachfolgern zu Nachteil gereichen könnte