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2 Exemplare. Heinrich, Bischof von Hildesheim, befestigt dem deutschen Haus für Sachsen, welches für die Besetzung der unter seinem Patronat stehenden Pfarreien das Privileg erhalten hatte, dieses Recht besonders für die Pfarrei Wedinge und dehnt dieses Recht noch dahin aus, dass das genannte Haus einen
Heinrich von Gottes Gnaden Bischof zu Hildesheim, gestattet seinem geliebten (dilecto) Johann genannt Lemmeken einem litteratus seines Sprengels, die Erlaubnis, sich von jedem Erzbischof oder Bischof, den vom römischen Stuhl hierzu berechtigt ist, sowohl die niederen als die höheren Weihen erteilen lassen zu dürfen, sofern