Heinrich Bischof zu Hildesheim gestattet Johann genannt Lemmeken sich von jedem Erzbischof oder Bischof, den vom römischen Stuhl hierzu berechtigt ist, sowohl die niederen als die höheren Weihen erteilen lassen zu dürfen
Signatur
GF-DOX 1360-09-17
Datierung
17.09.1360
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Heinrich von Gottes Gnaden Bischof zu Hildesheim, gestattet seinem geliebten (dilecto) Johann genannt Lemmeken einem litteratus seines Sprengels, die Erlaubnis, sich von jedem Erzbischof oder Bischof, den vom römischen Stuhl hierzu berechtigt ist, sowohl die niederen als die höheren Weihen erteilen lassen zu dürfen, sofern zur Zeit der Weihe durch Nachweisung des nötigen Patrimonium oder Beneficium, die Erdordernisse genügen vorhanden sind. Siegler: Aussteller.
Bemerkungen (öffentlich)
Siehe Urkundenbuch Hochstift Hildesheim
Physische Eigenschaften
Siegel: Gut erhaltenes Rundsiegel
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Or. Perg. 1360 September 17
Geistliche Fürsten: Deutscher Orden, Ballei Sachsen, 1360 September 17
GF-DOX 1360-09-17 – Heinrich Bischof zu Hildesheim gestattet Johann genannt Lemmeken sich von jedem Erzbischof oder Bischof, den vom römischen Stuhl hierzu berechtigt ist, sowohl die niederen als die höheren Weihen erteilen lassen zu dürfen