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Bischof Johannes zu Würzburg bestätigt die von Albrecht von Rotenhan gestiftete Messpfründe auf dem Altare U. L. Frau zu Ebern, sowie das Präsentationsrecht derselben für ihn und den jedermaligen Altastein seines Geschlechts, der im Laye ist.
Gleichzeitige Abschrift. Erckinger von Sawnssheim zu Steffanszberg, Ritter, gelobt dem Bischofe Johannes zu Wurtzpurg die bei seinem Kauf der Hälfte der Stadt Gerolzhoven gestellten Bedingungen erfüllen zu wollen.
Fridrich zu Bamberg, Johanns zu Wirtzburg, Bischöfe, und Fridrich, Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nuremberg und sein Sohn, Johanns, Markgraf zu Brandenburg, schließen auf fünf Jahre einen Vertrag zur Sicherung des Landfriedens, in welchem bestimmt wird, dass keiner den anderen bekriege, sondern dass sie
Abschrift unbekannten Datums. Friderich, Bischof zu Bamberg, Johanns, Bischof zu Wirzburg, Fridrich und Johans, sein Sohn, Markgrafen zu Brandenburg und Burggrafen zu Nuremberg, schließen zum Nutzen ihrer Lande ein Schutz- und Trutzbündnis, welches außer ihnen auch ihre Räte beschwören. Seitens Bischof Friedrichs: Mertein von Lichenstein