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Karl V. römischer Kaiser, beurkundet dass er Michael Freiherrn zu Wolkenstein Landhofmeister der oberösterreichischen Lande bezüglich der Irrungen zwischen ihm und Anton von Thun, wegen der Verlassenschaft Veit Georg und Balthasar Freiherr von Wolkenstein, eine von Kaiser Maximilian ratifizierte Deklaration des Hofgerichts zu Trient konfirmiert