Kaiser Karl V. bestätigt eine Urkunde Kaiser Maximilians in der Streitsache des Michael von Wolkenstein gegen Anton Thun
Signatur
SB-URO Perg 1521-08-13
Datierung
13.08.1521
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Karl V. römischer Kaiser, beurkundet dass er Michael Freiherrn zu Wolkenstein Landhofmeister der oberösterreichischen Lande bezüglich der Irrungen zwischen ihm und Anton von Thun, wegen der Verlassenschaft Veit Georg und Balthasar Freiherr von Wolkenstein, eine von Kaiser Maximilian ratifizierte Deklaration des Hofgerichts zu Trient konfirmiert habe.

Siegler: Karl V.

Enthält Urkunde 1516 Juli 28, Konfirmation des Kaisers Maximilian einer Deklaration seiner Hofwirthe zu Trient in der Streitsache des Freiherrn Michael von Wolkenstein gegen Anton von Thun, die Veit Georg und Balthasar von Wolkenstein Verlassenschaft betreffend. Maximilian römischer Kaiser beurkundet, dass nachdem sich zwischen Michael Freiherrn zu Wolkenstein Landhofmeister und Anton von Thun in der Veit Georg und Balthasar Freiherren von Wolkenstein Verlassenschaft Streit erhoben, er die Parteien von sich beschieden habe und nachdem der von Thun nicht erschienen sei, von seinen Hofräthen entschieden worden sei, dass die Söhne bei der zu Trient am 27. Juni 1516 erlassenen Deklaration zu verbleiben habe, er diese Deklaration auch ratifiziert und konfirmiert habe.

Siegler: Maximilian Kaiser
Physische Eigenschaften
Siegel: abgenommen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Rep 3657
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1521 August 13
SB-URO Perg 1521-08-13 – Kaiser Karl V. bestätigt eine Urkunde Kaiser Maximilians in der Streitsache des Michael von Wolkenstein gegen Anton Thun