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Karl V. römischer Kaiser ertheilt dem Augustinus Beatianus ein siebenjähriges Privilegium gegen den Nachdruck seiner in lateinischer und italienischer Sprache herausgegebenen Werk.
Karl V. römischer Kaiser erlässt ein allgemeines Mandat, worin er unter Androhung strenger Strafe vor dem Eintritt in fremde Kriegsdienste Warnt. Siegler: Karl V.
Jacob Fugger beurkundet, dass ihm Herr Paul von Armstorf Ritter und Rath des Königs Karl von Spanien 5 Wechselbriefe datiert Saragossa am neunten Tag Januarii überantwortet habe, nämlich 1.) Von Petro Bellaccy und Zanobi Slartini und Gesellschaft um 55000 rheinische Gulden an Philipo Gualderati zu
Gedruckter Erlass des Kaisers Karl V. in Erbschaftssachen: Wenn jemand ohne Testament stirbt und keine Brüder und Schwestern mehr hat, sondern die Kinder seiner Brüder oder Schwestern hinter sich lässt, dann erben diese in die Häupter und nicht in die Stämme, unter Festsetzung einer gewissen
Kaiser Karl V. erteilt den Buchdruckern Johannes Prebelius und Michael Sengrinus auf ihr Ansuchen ein Privilegium zur Herausgabe der Werke des Aristoteles in einem Bande auf zwei Jahre. Datierung: "Calen Martyo".
Karl, römischer Kaiser erteilt den Buchdruckern Hieronymus Frobenius und Nicolaus Episcopius wegen der von ihnen herausgegebenen und von Viglius Zuichenius verfassten zehn Bücher Institutionen ein Privilegium auf vier Jahre, so wie wegen der anderen von ihnen verlegten Werke. Datierung: "Montisonium Cal. Octobris".