Gedruckter Erlass des Kaisers Karl V. in Erbschaftsangelegenheiten
Signatur
SB-URO Pap 1529-04-23
Datierung
23.04.1529
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Gedruckter Erlass des Kaisers Karl V. in Erbschaftssachen: Wenn jemand ohne Testament stirbt und keine Brüder und Schwestern mehr hat, sondern die Kinder seiner Brüder oder Schwestern hinter sich lässt, dann erben diese in die Häupter und nicht in die Stämme, unter Festsetzung einer gewissen Frist für den Ablauf der Gültigkeit entgegenstehender örtlicher Statuten oder Ordnungen. Eigenständige Unterschrift des Pfalzgrafen Friedrich, kaiserlicher Ratshalter. Ferner die Unterschrift: Ad mandatum Domini Imperatoris in consilio Imperiali. Datierung: "Geben in unser und des Reichs Statt Speyer am drey und zweintzigsten tag des Monats Aprilis. Nach Christi gepurt, fünfftzehenhundert und im neun und zweintzigsten Unserer Reiche des Römischen im zehenden und der andern aller im Dreytzehenden Jahre".
Physische Eigenschaften
Siegel: Aufgedrückt
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Nr. 9187
Papierurkunden: Originale, Or. Pap. 1529 April 23
SB-URO Pap 1529-04-23 – Gedruckter Erlass des Kaisers Karl V. in Erbschaftsangelegenheiten