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Jacob von Sand Johans ab Vilanders beurkundet, dass Frau Margreth, Äbtissin zu Suenburch, gegen ihn Forderung und Ansprach erhoben habe. Die Entscheidung wurde in die Hand der unten verzeichneten Leute gegeben und lautet dahin, dass der genannte Jacob ab Vilanders von dem Weingarten, geheißen der
Jacob von Sand Johans ab Vilanders beurkundet, dass ihm Frau Margret, Äbtissin zu Suenburch, mit Zustimmung ihres Konvents die Baurechte des Hofes, genannt Fuchsperch, gelegen unter Sand Johanns auf Vilanders, verliehen habe. Davon gibt er jährlich die Hälfte des erzielten Weines ab. Von dem Reslein
Vlrich der Werdiger von Waerde ab Vilanders und Alhait, seine Ehefrau, geben der Frau Margret, Äbtissin des Klosters Sueneburch, die Baurechte des Hofes zu Waerde auf für ein freies lediges Gut, und bitten sie, dieselben ihrem Sohn Ekhart zu verleihen. Im Fall dieselben durch einen
Thomas von Hinderekk, Gedraut seine Ehefrau und Jacomel von Rautal, sein Bruder, bekennen, dass sie an Eidesstatt gelobt haben, dass sie an die Baurechte des Hofes zu Turnaretz zu Vnter Moy, welcher dem Kloster zu Sunburch zinsbar ist, sowohl für ihre Personen, als auch in
Hans Retzer, Richter zu Sünburg, von wegen seiner gnädigen Frauen von Sünburg, beurkundet, es sei Pilott aus Gäder vor ihm erschienen und habe gegen Jacob von Alfreit wegen der Baurechte seines Gutes zu Alfreit geklagt. Da jedoch der Kläger an den festgesetzten Termien nicht erschienen