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Simon Imhoff, B zu Augspurg, quittiert eigenhändig, daß ihm sein Oheim Michell Lemell und sein Bruder Hanß Imhoff der Ältere, die 80 fl rh, die ihm sein †Oheim Casper Lemel, B zu Nurberg, testamentarisch vermacht hat, als Testamentsvollstrecker desselben ausgerichtet und bezahlt haben. Siegler: Aussteller...
Michel Lemlein, jetzt B zu Bamberg, verpflichtet sich 1.) sein Bürgerrecht zu Bamberg im nächsten halben Jahr nach Datum dieses Briefs aufzugeben und hier zu Nurmberg Bürger zu werden, sich "vesentlich" hier niederzulassen und solange als Bürger hier zu wohnen, solange die ehrbare Jungfrau Katherina...
Ritter Sigmund zu Bappenheym, des hl. Römischen Reichs Erbmarschall, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nüremberg, geben Michel Lemlin von Bamberg, Gerichtsbrief über das eidliche Zeugnis der ehrbaren Anthonien Haller, Niclausen Volkaimer und Ulrichen Erckel betreffend den Ehevertrag ("sampnung und heyrat") zwischen ihm und Jungfrau...
Ursula Paulus Imhoffs und Niclas Tetzels Witwe, Katherina, Michel Lemleins eheliche Hausfrau mit Willen und Wissen ihres Hauswirts, auch Michel Lemel für sich selbst, alle B und Binnen zu Nurmberg, tun kund für sich und ihre Erben, daß sie bei den ehrbaren und weisen Petter...
Zweitausfertigung von FM-IMH-1 25.14b
Albrecht Graf zu Wertheim, Dompropst zu Bamberg, belehnt die ehrsamen Hanns Lemblin und Michel, des † Michel Lemblins Sohn, B zu Nuremberg, gemeinsam mit einem Zehnten zu Welkendorf samt aller Zugehörung als rechtem Mannlehen. Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben ... am Mitwoch nach Agnet[is]".
Dechant Hertnidt vom Stein und das Domkapitel Bamberg belehnen Hanns Lemblin und Michel, des † Michel Lembleins Sohn, B zu Nurmberg, gemeinsam mit einem Zehnten zu Welckenndorff samt Zugehörung als rechtem Mannlehen. Siegler: Dompropstei. Datierung: "Gebenn ... auff Montag nach sannt Gellen tag".
Veit Truchseß, Dompropst zu Bamberg, belehnt Hanns Lemlein und Michel, des † Michel Lemleins Sohn, B zu Nuremberg, zusammen mit einem Zehnten samt allen Zugehörungen zu Wolkendorf, der von ihm und der Dompropstei zu rechtem Mannlehen geht. Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben ... am dinstag nach...
Doktor Hertnidt von Stein, Dompropst zu Bamberg, belehnt anstatt seines Vetters Balthasar vom Stein zu Bastheym als des Ältesten vom Stein die Brüder Hanns und Caspar Lemblin, B zu Noremberg, spwoe ihren Vetter Michel Lemblin gemeinsam mit 2 Höfen zu Kleugkheym samt allen Zugehörungen (1...
Veit Truchses, Dompropst zu Bamberg, belehnt Hanns und Caspar, Hannsen Lembleins Söhne, sowie ihren Vetter Michel Lemblein, B zu Nuremberg, gemeinsam mit einem Zehnten und seiner Zugehörung zu Wolckendorff als rechtem Mannlehen. Siegler: Aussteller. Datierung: „Geben... an Mitwoch nach dem sontag Judica".