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Der Aussteller schließt einen Darlehensvertrag mit Philipp Schlecz (Schleczen), Junker, und Christoph (Cristoff) Hase, beide aus Halle, als Oberhaillyge pfleger des hailigen zu Vndermannckh, dem gemäß anderthalb rheinische Gulden Ewiggeld, die aus dem Gut an der dortigen Kirche, dessen Eigentümer das Kapitel zu Sanczenbach ist...
Lehnbrief für Braun Pauss, Amtmann in Gattersleben, und Otto Birkeler, Silberknecht des Ausstellers, die er belehnt mit Sechs hufenn landess zu Nachterstedt ... Drey hufenn landis zu Habendorff, vnnd Ein wiese grases doselbst, Eine hufe landis zu Huestorff vnnd eine hufe landis, die welckendorffs gewest...
Kaufbrief über Ackerfläche.
Schadlosbrief. Die Aussteller versprechen, Jost (Joest) Droste zum Viehhofe (ton Veyhoue) freizustellen von Ansprüchen aus der gesiegelten Bürgschaft mit den und für die Aussteller. Die Bürgschaft besteht gegenüber Wilhelm von Lintloe (Wylhelm van Lyntloe) zu Vechede, Sohn von Johann von Lintloe (Johans van Lyntloe). Gemäß...
Darlehensgeschäft mit Wilhelm von Hoym zu Ermsleben. Datierung: "am Montag in den Oster heyligenn tagenn".
Marktprivileg. Der Aussteller erklärt für sich und in Vormundschaft für seinen Bruder Johann Ernst (Johans Ernsten), Herzog zu Sachsen (Sachssen), dass ihre verstorbenen Vorfahren dem Rat von Neustadt (Neustat) an der Orla erlaubt hatte, einen Jahrmarkt an Sankt Peter Kettenfeier (Sant Peter Keten feier tag)...
Reversalbrief. Beatrix Harin, Äbtissin des Sankt Clara Ordens zu Meran, ewig erblich gemäß dem Landrecht der Grafschaft Tirol (Tyroll) dem Aussteller ein Stück Erdreich, Acker und Weingarten von etwa zwei Jauch, gelegen im Revier Kaltern (Refier Chaltern) in Oberplaitzing in der Riegel zu Obertrauel zwischen...
Vertrag des Ausstellers in Vertretung für seinen Untertanen Wenzel Lang zu Harte mit Gerstoff von Zedlitz „zur Harthe gesessenn“ über die Regelung von Wasserrechten.
Walthasar von Presingen, Rat und oberster Kuchenmaister des Ausstellers hat diesem zu Händen seines Hofzahlmeisters Hans Ungerer (Hannsen Ungerers) 2011 rheinische Gulden und fünfundvierzig Kreuzer in Münzen zu sechzig Kreuzer je Gulden geliehen. Der Presinger hat bereits die Herrschaft und das Amt Sankt Pölten (Sand...