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Ulrich (Vlreich), der Mennbößir zu Korpach, Friedrich, der Peffenshawser zu Laberweinting haben die Lehensherrschaft über sieben gewoch Acker, nicht viel mehr oder weniger, alle gelegen in Fiffelprinne auf dem Stokchach, das Martin (Martein), der Gerhart und Margret, seine Ehefrau, beide verstorben, seinerzeit zu Straubing (Strawbing)
Wernher Dudehorn von Oberheimbach (Obernheymbach), ein Pfaffe aus dem Bistum Mainz (Mencze), kaiserlicher Offenbarschreiber, bestätigt in diesem Instrument, dass er die obenstehende Erklärung des Peter Hase (Peder Hasen) und Agnes (Agnesen) wörtlich beurkundet hat. 2. Aussteller: Johann Hertwin, Edelknecht aus Lorch, und Clotzhenne, Schöffen und
Vor Gericht ist Frau Margreta, Heinz (Haincze) Mäleis, des Fischers, Witwe und Bürgerin zu Esslingen, erschienen und hat erklärt, dass sie die von ihrem Mann ererbte Schuld durch Verkauf ihrer Güter, das Häuslein an Heinrich (Hainrich) Barleren und Peter ... Hans Sachse, Amtmann zu Esslingen
Der Aussteller, Boldewyn van deme Campe, Wygas Sohn, auch genannt van dem Campe, belehnt Heinrich Olemann (Hennighe Olemanne) mit einem Mannlehen und seine Ehefrau Margarete (Greten) mit einer Leibzucht den halben tagheden zu Steden mit allem Zubehör inner- und außerhalb des Dorfes. Siegelung durch den
Die Aussteller haben Katharina, Ehefrau von Konrad von Schlöben (Cathein, dez gestrengen Conrads von Slobin elichir wirtynne) die nachgenannten Zinse und Güter mit Zubehör, dem Hof und zwei Vorwerken zu Schlöben (Slobin) mit ihren zugehörigen 45 Groschen 13 Hühner und einen lamesbuch daselbst zu Schlöben
Revers wegen eines Wasserlaufs, den Herr Heinrich (Heinreich), Abt, und der Konvent zu Michelfeld (Michelvelt) dem Aussteller (Heinreich Stromer, Bürger von Auerbach [Aurwach]), seiner Ehefrau und seinen Erben erblich überlassen hat. Das Gewässer verläuft von draußen an der Hüttenweckin bis in der Voytin Furt bis
Quittung. Kauf von Acholshausen (Ackoltzhausen) für den Aussteller, Siegfried (Syfride) Wild von Ehenheim (Wilde genannt), durch seinen Schwiegersohn (eiden) Fritz Stetner und Götz (Gotz) Schoder. Der Aussteller hat das Wiederkaufsrechts, zu dem ihm die beiden Vorgenannten geraten hatten, ausgeübt. Er erklärt hiermit Götz Schoder (Gotzen
Aussteller: Hans von Rosenberg (Rosemberg), Ritter und Schultheiss, und die Schöffen der Stadt Nürnberg. Vor Gericht ist erschienen Hermann (Herman) Friderecker und hat auf das Gerichtsbuch verwiesen, dass ihm Jungfrau Elisabeth (Elspet) Fürleger (Fürlegerin) einen Gulden ewigen Geldes der Stadtwährung jährlich verkauft hat aus dem
Aussteller: Matheus Granns zu Farichtenau, Pfleger zu Braunau. Gerichtsbrief für Hanns Vettelar, Bürger zu Birckchausen, in dessen Rechtsstreit mit Hanns Prugknar über eine Geldschuld.
Dreimaliges Aufgebot des Backhauses. Ein verfallenes Pfand und der Besitz wird an Heinrich von Frankenberg übertragen. Nennung der weiteren Richter. Datierung: "Sabb[a]to p[ro]xi[m]o p[ost] festum Corporis xpi".