Friedrich I. und Wilhelm II., Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, belehnen Katharina von Schlöben
Signatur
SB-MLL A.1411-07-05
Datierung
05.07.1411
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Die Aussteller haben Katharina, Ehefrau von Konrad von Schlöben (Cathein, dez gestrengen Conrads von Slobin elichir wirtynne) die nachgenannten Zinse und Güter mit Zubehör, dem Hof und zwei Vorwerken zu Schlöben (Slobin) mit ihren zugehörigen 45 Groschen 13 Hühner und einen lamesbuch daselbst zu Schlöben (Sloben), zu Gröben (Groben) vier Schock Zins weniger drei Scherf fünfeinhalb (sechstehalben) Scheffel Korn, ein Viertel sechseinviertel Scheffel Weizen (? weisses), acht Scheffel Hafer, einen Scheffel erweis, 57 Hühner zweieinhalb (dryttehalb) Schock und fünf Groschen weniger drei Pfennige und einen Scheffel Hafer zu Cernewitz (? Czetenicz) und zu Borsicz ein Schock Groschen achteinhalb (Nuendehalben) Scheffel Korn, siebeneinhalb (achtenhalben) Scheffel Gerste, zweieindreiviertel [Scheffel] Hafer und neunzehn Hühner zu Croghusen, ein Schock Groschen, zwölfeinhalb (driczende-halben) Scheffel Gerste und einen Scheffel erweis zu Podelsicz und zu Minewicz zwei Groschen, dreieinhalb (vierdehalben) Scheffel Hafer und ein Huhn, zu Mouwen zwei Schock und fünfundzwanzig Groschen, drei Scheffel Korn und drei Scheffel Gerste, zu Luther 24 Groschen, drei Scheffel Korn, drei Scheffel Weizen (? weis) und fünf Hühner und zu Triptis neun Hühner und 22 bether. Alle diese jährlichen Abgaben erhält die Lehensnehmerin als Leibgedinge so, wie sie Konrad von Schlöben bisher von den Ausstellern zu Lehen gehabt hatte. Wenn aber Konrad von Schlöben leibliche Lehenserben bekommt, soll seiner Ehefrau Katharina von den genannten Gütern und Zinsen die Hälfte als Leibgedinge behalten. Bekäme Konrad aber keine leiblichen Lehenserben, soll Katharina alle genannten Zinse und Güter als Leibgedinge behalten. Darin sollen sie Dietrich (Ditheriche) und Janevon Elchtwig schützen. Beide Aussteller haben gesiegelt. Zeugen sind Hugold von Schleinitz (Slienicz), Hans von Obernitz (Obernicz), Ritter Gunther von Brunau (Brunaw), Albrecht von Brandestein und weitere Zeugen. Datierung: "Am Suntage nach vnß frawen tag visitationis".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: Pergamentstreifen ohne die beiden S
Maße: 27,5 x 20,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1411 Juli 5 (oder August 16 ?), Schloß Arnshaugk (Arnshauge) [Thüringen]
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1411-07-05 – Friedrich I. und Wilhelm II., Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, belehnen Katharina von Schlöben