MENÜ
3 Seiten.
Bescheid der Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp auf die Beschwerde des Grafen Karl Wolfgang von Öttingen, beziehungsweise des Klosters Christgarten wegen Besteuerung von dessen Zehenten zu Kirstat, Lutzingen und Höchstet.
Ottheinrich und Philipp, Gebrüder, Pfalzgrafen bei Rhein etc., beantworten eine Beschwerde des Grafen Karl Wolfgang von
Jakob Jager, Dechant und Chorherr des Stifts zu Feuchtwangen, bezeugt dem Rathe zu Onolzbach, auf Ansuchen des Rathsmitgliedes Friedrich Barthel allda, welcher Zeugnis von ihm darüber verlangte, ob er nicht einen Zeugen namens Johannes Horlemess gekannt habe, als er zur Schule gegangen sei, dass er
Herzog Georg zu Sachsen beurkundet, dass er – nach der von den Gebrüdern Hans und Ludwig von Landwüst vorgenommenen Teilung der Güter ihres Vaters und kinderlos verstorbenen Bruders Erasmus-Ludwig von Landwüst mit seinem Teil das in der Pflege von Weißenfels gelegene Vorwerk sowie den Sitz
Gedruckter Erlass des Kaisers Karl V. in Erbschaftssachen: Wenn jemand ohne Testament stirbt und keine Brüder und Schwestern mehr hat, sondern die Kinder seiner Brüder oder Schwestern hinter sich lässt, dann erben diese in die Häupter und nicht in die Stämme, unter Festsetzung einer gewissen
Kaiser Karl V. erteilt den Buchdruckern Johannes Prebelius und Michael Sengrinus auf ihr Ansuchen ein Privilegium zur Herausgabe der Werke des Aristoteles in einem Bande auf zwei Jahre. Datierung: "Calen Martyo".
Konsensbrief der von Batholomeus Kobolt eingesetzten Vormünder, einen zwischem dem besagten Kobolt und Konrad Hertz im Jahre 1529 wegens eines Anbaues abgeschlossenem Vertrag betreffend (Nürnberg)