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Appel Ripracht von Buchingen beurkundet, dass er zu Junker Dithern von Isenburg Herr zu Buchingen Aufsprache gemacht habe wegen eines Pfands, ehs er es einen Spiele mit ihm gewonnen, dass sie beide die Entscheidung hierüber den Herrn Hylbrecht Weissen von Steinbach Ritter und Eckart von
Oswald, Graf von Truhendingen, bekennt, dass ihm Cunrad von Aufsess, Ritter, und Herman, Pfarrer zu Scawenstain, wegen des Burggrafen Johanns von Nuremberg zweihundert Gulden ausgerichtet haben, welche letzterer ihm auf kommende Fristen als Zinsen zu zahlen schuldig ist, und sagt ihm der vorgenannten Summe Geldes
Abschrift des 18. Jh. Conradt von Aufsees, Ritter, verkauft an Friederich, Markgrafen zu Brandenburg und Burggraf zu Nürnberg, seine Besitzungen zu Hofecke, einen Teil seines Forstes zwischen Korgau und Godis gelegen, ferner die Besitzungen, die er von Jan von Berge, Nickel Mufring und Ewald Faß
Abschrift des 18. Jh., nach Original im Staatsarchiv Bamberg. Conrad von Aufseß, Ritter, bekennt, dass er gegeben habe dem Markgrafen Friederich zu Brandenburg und Burggrafen zu Nüremberg seine Besitzungen und Höfe zu Hofecke, seinen Teil an dem Forste zwischen Kozan und Taditz gelegen, die Besitzungen
Bischof Heinrich verleiht dem Caspar von Waldenfels zu Warttenfels, Ritter, das Schloss samt aller Zugehörung zu Lehen, wie derselbe solches zum Teil von seinem Vater ererbt und zum Teil von seinen Vettern Claus, Sebastian und Caspar von Waldenfels erkauft hat. Dazu erhält er auch das
Fridrich zu Bamberg, Johanns zu Wirtzburg, Bischöfe, und Fridrich, Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nuremberg und sein Sohn, Johanns, Markgraf zu Brandenburg, schließen auf fünf Jahre einen Vertrag zur Sicherung des Landfriedens, in welchem bestimmt wird, dass keiner den anderen bekriege, sondern dass sie
Heintz Wustendorffer von Buchenbach und Heintz During von Heselbach bekennen als Vormünder des unmündigen Hennslein, des Knörers Sohn, von Fridrich, Bischof zu Bamberg, eine Wiese zu Hertzogenaurach bei den Stegen und einen halben Acker daselbst in der Mark gelegen zu freiem Mannlehen empfangen zu haben
Siegler: Mertein Konig zu Frankfurt. "Datierung: Samßtag nach sant Jorgentag".
Abschrift des 17. Jh., nach Original im Staatsarchiv Bamberg. Friederich, Markgraf zu Brandenburg, erneuert für seinen Diener und Getreuen Albrecht von Auffsees den von seinem verstorbenen Bruder Johanns zu Nürnberg erteilten lehnsherrlichen Konsens über die Versicherung von dreitausend fl. rh. auf Wüstenstein und auf den
Privilegium des Königs Sigismund für die Ritterschaft in Teutschland, dass sie sich zu Sicherheit und Wahrung ihrer Rechte miteinander verbinden und auch die Reichsstädte in dieses Bündnis ziehen dürfen. Datierung: "Am nechsten Sontag vor des Heil. Creutzes Tag Exaltationis."