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Datierung: "Geben zu Straubing donnerstag vor Lichtmeß."
Datierung: "Geben zu Straubing freitag vor St. Margreten tag."
Abschrift unbekannten Datums. Jorg von Wildenstein bekennt, von Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nuremberg, den Wald, den Teich und einen Bach zu Lyphartzgrüne, welche sein freies Eigen gewesen, zu rechtem Mannlehen empfangen zu haben. Siegler: Aussteller. Datierung: "Am Suntag vor unser frawen tag Nativitatis".
Gleichzeitige, aber nicht vidimierte Abschrift. Vor dem Notar Johannes Endschuss wählen die Kanoniker der Säkularkirche zu Schildeschen nach erfolgter Resignation ihres Probstes Gerhards vom Berger, dann Probst zu Cöln, den Albert Sobben, Probst der Kollegiatskirche zu Kerpen, zu ihrem Probste. Datierung: "Dat. die Senta Mensis
Abschrift unbekannten Datums. Conrat Widman von Kunstat gelobt dem Ritter Cunrat Truchseß, Hofmeister und Landrichter zu Nuremberg, als Vertreter des Markgrafen Fridrich zu Brandenburg wegen seiner Gefangenschaft, aus welcher er auf Bitten des Anthoni von Rotenhan, Domprobstes zu Wirtzpurg, und des Ritters Heinrich von Aufseß
Fridrich, Bischof zu Bamberg, gibt mit Willen des Domprobst Mertein, des Dechants Godfrid und des Capitels seines Stiftes zu Bamberg das Eigenthumsrecht zweier Wiesen an der Trubach bei Wannbach gelegen, welche von dem Stifte zu Mannlehen rühren und welche der jetzige Inhaber Heinrich von Aufsess
Abschrift des 18. Jh. Sigmundt, römischer König, ect. gibt dem Bürgermeister, den Räten und den Bürgern der Stadt Lindau volle Macht und Gewalt, die von seinen Vorfahren am Reiche verpfändeten Kellenhöfe bei Lindau, namentlich zu Rickhenbach, zu Oberraitenaw, zu Schnaw und zu Eschach von dem
Abschrift des 18. Jh. Sigmund, römischer König, ect. kündigt den von seinen Vorfahren herrührenden Vertrag über die Verpfändung der Kellenhöfe bei Lindau, nämlich zu Oberraitenau, zu Schenaw, Rickhenbach und zu Äschach dem jetzigen Besitzer Marquart von Schellenberg wieder auf und bestimmt, dass die Ablösung ohne
Abschrift unbekannten Datums. Hanns von Seckendorf, Ritter zu Prunn gesessen, beurkundet, dass er auf Befehl des Markgrafen Fridrich zu Brandenburg und Burggrafen zu Nuremberg als ein Richter im Kloster zu den Barfußen zu Nuremberg zu Lehengerichts saß in der Sache des Endres Zobel, dem als