Eignung des Bischofs Friedrich zu Bamberg von zwei lehnbaren Wiesen an der Truppach an den Kartäuser Convent zu Nürnberg
Signatur
SB-URA 1430-07-29
Datierung
29.07.1430
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Fridrich, Bischof zu Bamberg, gibt mit Willen des Domprobst Mertein, des Dechants Godfrid und des Capitels seines Stiftes zu Bamberg das Eigenthumsrecht zweier Wiesen an der Trubach bei Wannbach gelegen, welche von dem Stifte zu Mannlehen rühren und welche der jetzige Inhaber Heinrich von Aufsess, Ritter an den Prior und an den Convent Catheusserordens zu verkaufen veranlasst wird, auf und eignet sie dem Kloster zu, jedoch mit dem Vorbehalt, dass alljährlich für den Zehenten ein Simmer Haber, Vorchaymer Gemäss in den Kasten von Vorcheim geliefert wird. Zu Widerlegung macht Ritter Heinrich von Aufsess sein freies Eigenthum auf seinen Hof zu Newndorff zu einem Mannlehn des Bischofs. Siegler: Capitel des Stifts zu Bamberg, Fridrich, Bischof von Bamberg. Datierung: "an Samsstage nach sand Jacobstag".
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1430 Juli 29
SB-URA 1430-07-29 – Eignung des Bischofs Friedrich zu Bamberg von zwei lehnbaren Wiesen an der Truppach an den Kartäuser Convent zu Nürnberg