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Abschrift mit Vollzugsvermerken und Nachträgen, 14 Blatt.
Aussteller: Georg III., König von Großbritannien, hier als Kurfürst von Hannover. 1 äußeres Pergament-Doppelblatt, 30 Blatt Papier. Die Bestimmungen der Ordnung von 1692 gelten weiterhin.
3 Doppelblatt. Am 29. April 1803 ist zwischen beiden Parteien eine Kaufabrede geschlossen worden. Johann (Johan) Andreas Förderreuther und Sophia Catharina, Kaufmanns- und Spezereihändler-Ehepaar ~verkaufen~ das bisher von ihnen besessene in der St. Sebalder Pfarre, an der Wöhrderthürleins-Straße gelegene, mit Nr. 1533 bezeichnete Vorderhaus und
Privileg des brandenburgischen Kurfürsten Georg Wilhelm für den Reise-Apotheker Michael Wilde zur Errichtung eines Kramladens in Königsberg.
Bestätigung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640-1688) für das Privileg zur Errichtung eines Kramladens in Königsberg. Vgl. SB-PHA 17.01
Kurfürst Friedrich Wilhelm erteilt Michael Wilde und seiner Frau lebenslanges Wohnrecht im Anwesen neben dem kurfürstlichen Ballhaus in Königsberg.