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Privileg des brandenburgischen Kurfürsten Georg Wilhelm für den Reise-Apotheker Michael Wilde zur Errichtung eines Kramladens in Königsberg.
Bestätigung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640-1688) für das Privileg zur Errichtung eines Kramladens in Königsberg. Vgl. SB-PHA 17.01
Bestätigung des polnischen Königs Ladislaus IV. über die beiden vorigen, inserierten Urkunden Kurfürst Georg Wilhelms von 1640 August 20 und Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 1641 November 19. Vgl. SB-PHA 17.01 und SB-PHA 17.02.
Kurfürst Friedrich Wilhelm erteilt Michael Wilde und seiner Frau lebenslanges Wohnrecht im Anwesen neben dem kurfürstlichen Ballhaus in Königsberg.
Bestätigung des polnischen Königs Johann Casimir über eine inserierte Konzessionsurkunde Kurfürst Georg Wilhelms von Brandenburg für den Hofapotheker Clement Boltz von 1638 Oktober 25, die 1642 gegen die Ansprüche eines Konkurrenten geschützt worden war, mit notarieller Vidimierung von 1647 Dezember 17 und 1648 Juli 10...
Bestätigung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg des Privilegs von 19. November 1641 für Michael Wilde und Ausdehnung auf seine Witwe Catharina Riebe bzw. deren Provisor