| | | | Lemel, 15. Jh.
Hans Coler, Konrad Paumgartner und Anthon Tucher treffen Vereinbarungen zwischen Hans Lemlein und Michel Lemleins Witwe Katerina
Signatur
FM-IMH-1 26.21
Datierung
27.07.1457
Umfang
1 Urkunde
Bestand
Beschreibung
Hanns Coler, Conradt Paumgartner und Anthoni Tucher treffen auf Befehl des Rats der Stadt Nüremberg als Spruchleute zwischen Hanns Lemlein, B zu Nüremberg, auf der einen, und Frau Katherein, Michel Lemleins Witwe auf der anderen Seite von ihr und ihrer Kinder wegen mit Willen und Wort ihrer Eltern bzw. Großeltern Ulman und Anna Hegnein folgende Vereinbarungen: 1.) Die Kinder sollen von Vaters Seite her Hanns Lemlein und Jörg Haller, Lorentz Hallers Sohn, und von der Mutter Seite her Ulman Heignein d. Ä. und dessen Sohn Ulman d. J. als Vormünder haben. Stirbt ein Vormund, sollen die Verwandten einen neuen bestellen. 2.) Das ungeteilte Eigen an Hab und Gut der Brüder Hanns und Michel Lemlein (†) wird zwischen Hanns Lemlein und den Kindern je zur Hälfte geteilt, unter Ausstellung von Teilbriefen. 3.) Alle bisher ungeteilten Lehen, die Hanns und sein †Bruder Michel Lemlein miteinander inne hatten, bleiben solange ungeteilt, bis des † Michels Lehenserben "zu iren tagen" gekommen sind. Lehenträger bis dahin ist Hanns Lemlein. Über die Lehennutzung ist den Vormündern jährlich Rechnung zu geben. Jede Erbenseite erhält die Hälfte der Nutzung. Sind des †Michels Lehenserben" zu iren tagen" gekommen und verlangen die Teilung der Lehen, werden Hanns Lemlein oder seine Erben ihren Teil aufsenden. Sterben aber des †Michels Lehenserben, bevor sie "zu iren tagen" gekommen sind, bleiben die Lehen bei Hanns Lemlein oder seinen Erben. Diese haben dann der Magdalen, dem Töchterlein des †Michel, innerhalb eines Jahres nach dem Tod soviel zu bezahlen, wie der 4. Teil aller ungeteilten Lehen nach gebührlichem Wert alsdann ausmachen würde. Erlebte Magdalen solchen Lehensfall zwar, stürbe dann jedoch auch, bevor sie "zu iren tagen" gekommen ist, bleibt die Hälfte dessen, was der Wert des Viertels dann sein würde, als "voraus" samt einem halben mechlischen Tuch ihrer Mutter, Frau Katherina Michel Lemlein erhalten, während das übrige Hanns Lemlein und seinen Erben zufällt. Wenn diese jedoch eine Lehenteilung verlangten, haben die Vormünder sie ihnen unverzüglich stattzugeben, Hanns Lemlein oder seine Lehenserben haben dann die der anderen Erbenseite gebührende Lehenhälfte aufzusenden. Der Vertrag wird dann kraftlos, und erstere haben letzteren gegenüber keinerlei Verpflichtungen mehr. Der Frau Katherine sei in diesem Vertrag ihre Gerechtigkeit gegenüber ihren Kindern vorbehalten. Jede der beiden Parteien erhält diesen "spruchbrieff". Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben... am Mitwoch nach sant Jacobs des heiligen zwelffpoten tag".
Bemerkungen (öffentlich)
RV: A° 1457
Laut Findbuch kam diese Urkunde durch die Heirat von Catharina, Paul Imhoffs Tochter, an die Familie Imhoff, da ihr Mann der letzte Lemel war.
Physische Eigenschaften
Siegel: 3, S3 beschädigt, in Wachsschale
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 26, Nr. 21
Familien: Imhoff, von I 26.21
Verwahrende Institution
| | | | Lemel, 15. Jh.
FM-IMH-1 26.21 – Hans Coler, Konrad Paumgartner und Anthon Tucher treffen Vereinbarungen zwischen Hans Lemlein und Michel Lemleins Witwe Katerina