Gerichtsbrief des Landrichters Albrecht von Giech für Hans Lemlein über den Erwerb der Güter des Fritz Alt
Signatur
FM-IMH-1 26.23
Datierung
29.10.1460
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Ritter Albrecht von Giech, Landrichter des hast Bamberg, gibt Hanns Lemblein von Nuremberg Gerichtsbrief über erlangte nützliche Gewere, an allen Gütern und Rechten des Fritz Alt zu Ebenfelt im Dorf, in der Mark und anderswo, sowie über den Anspruch auf landgerichtliche Bestellung von Schirmern. Lemblein hatte vom Gericht durch Urteil "kündbrieff" erlangt und bei des Landgerichts geschworenen Boten auf die Güter gesandt. Auf seine Klage um 30 lb Hauptgut kam Fritz Alt vor Gericht und "bekannt" dem Lemblein 6 S. Hafer auf eine Rechnung. Als er zum nächsten Gerichtstermin eine Darlegung tun sollte, ist er nicht erschienen und hat auch "keyn eehafft note als recht ist" "verscheinbot". Lemblein ist durch Urteil auf den Eid erteilt, daß er und seine Helfer, was sie auch an den "erclagten und erfolgten" Gütern und ihren Nutzungen samt Zugehörungen täten, nicht frevelten, und sich in keiner Weise gegen jemanden zu verantworten hätten ("weder büßen noch bessern bedörften"). Siegler: das Landgericht. Datierung: "Geben ... am Mitwochen nach sand Symon und Judas tag".
Bemerkungen (öffentlich)
RV: 1460
Laut Findbuch kam diese Urkunde durch die Heirat von Catharina, Paul Imhoffs Tochter, an die Familie Imhoff, da ihr Mann der letzte Lemel war.
Physische Eigenschaften
Siegel: Siegelrest
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 26, Nr. 23
Familien: Imhoff, von I 26.23
FM-IMH-1 26.23 – Gerichtsbrief des Landrichters Albrecht von Giech für Hans Lemlein über den Erwerb der Güter des Fritz Alt