Einigungsbrief zwischen Peter, Conrad und Hans Imhoff 1481
Signatur
FM-IMH-1 28.03
Datierung
20.12.1481
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Die Brüder Conntz und Hanns Imhof, sowie Peter, des gen. Hanns' Sohn, treffen hinsichtlich ihrer Handelsgesellschaft ("hanndtirung und geselschaft "eines "kaufschlagenhanndels"), in der sie jeder mit einer Geldsumme zu Gewinn und Verlust vereinigt sind, folgende Vereinbarungen: Bei Tod eines Gesellschafters können die Vormünder und Erben des Verstorbenen die übrigen Gesellschafter nicht zur Abhaltung einer Rechnung zwingen. Was die Gesellschafter in ihrer Rechnung, bei der Erben und Vormünder nicht anwesend sein dürfen, an Hauptgut, Gewinn und Verlust denselben zuschreiben, damit sollen diese sich zufriedengeben und darüber quittieren. Wenn die Erben und Vormünder mit ihrem Teil nicht mehr länger in der Gesellschaft bleiben oder die Gesellschafter sie nicht mehr bei sich haben wollen, dann sollen erstere mit das, was letztere ihnen an Hauptgut, Gewinn und Verlust errechnen, ohne weiteres annehmen, keine weitere Unterrichtung verlangen und das Geld quittieren. Siegler: 1-3: Aussteller 1-3. Datierung: „Geben... auf donerstag sant Thomas der heiligen zcweliffpotten abendt …“.
Bemerkungen (öffentlich)
Rücks.: AS: N° 12. 1481
Physische Eigenschaften
Siegel: S2, 3 (Reste), 1 fehlt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 28, Nr. 3
Familien: Imhoff, von I 28.3
Familien: Imhoff, von, I 28.2 und 29.9
FM-IMH-1 28.03 – Einigungsbrief zwischen Peter, Conrad und Hans Imhoff 1481