Stiftung der Pfründ am St. Rochusaltar und des Pfründhauses
Signatur
FM-IMH-1 31.4a
Datierung
16.08.1505
Umfang
1 Libell
Beschreibung
Petter, Hanns, Cunrad, Ludwig, Jheronimus, Frantz und Symon Imhoff Gebrüder, B zu Nurmberg, alle Söhne des †Hanns Imhoff d. Ä. (IV), B zu Normberg, errichten für die von ihrem Vater und ihnen "zu lob unnd ere Gott dem almechtigen, der allerwirdigisten junckfrauen, dem hymelfursten sanndt Rochus, allem hymillischen here", auch zu Hilfe und Trost der gläubigen Seelen ihrer Vorfahren gemachten Stiftungen folgende Ordnung: Jeweils der Älteste ihrer Stammlinie, der in Normberg seßhaft und Bürger ist, soll die Stiftungsgelder einnehmen und verwalten, die Stiftungen erhalten und ausrichten, alle 2 Jahre zwischen Ostern und Pfingsten vor den zwei ältesten Imhoff nach ihm, die B und seßhaft zu Normberg sind, Rechnung legen, wozu er von diesen auch aufgefordert werden kann, wenn er es von sich aus nicht tun würde. Er hat die Einnahmen und Ausgaben in einem besonderen Buch einzuschreiben und die Stiftungsbriefe und -unterlagen in einer eisernen Truhe aufzubewahren, die bei Rechnungslegung gelesen werden sollen, damit alle Stiftungsangelegenheiten im Gedächtnis bleiben und richtig ausgeführt werden. Die 3 Schlüssel zu Truhe sind auf ihn und die anderen beiden Imhoff verteilt. Sollte der Älteste nicht bei guter Vernunft sein, so daß er die Stiftungen nicht auszurichten vermag, dann soll der nächst Älteste der B und in Normberg wohnhaft ist, die Stiftungsverwaltung übernehmen und den wiederum zwei Ältesten nach ihm die getreue Handhabung derselben geloben. Sollte einmal kein Imhoff ihrer Linie in Normberg mehr leben, dann, so bestimmen sie, möge der letzte Imhoff dafür sorgen, daß Gotteshaußpfleger und Kirchenmeister von St. Lorenz die Stiftungen ausrichten, damit diese ewig gehalten werden. Die Stiftungen im einzelnen: 1.) 42 fl rh Ewigzins losungfrei von der Stadt Normberg durch die gen. Gebrüder gekauft, davon 8 fl rh Vierteljahreslohn für einen geistlichen Priester als Kaplan an dem von Petter Imhoff gestifteten St. Rochusaltar in der Pfarrkirche St. Lorenz zu Normberg, 1 fl Sw Erbzins und die Losung für das um 140 fl rh durch Vater und Söhne von der Stadt Normberg gekaufte, zum St. Rochusaltar gehörige Pfründehaus im Nonnengäßlein, in dem der Priester wohne, der die Zugehörung des Altars bewahre, wöchentlich 4 Messen lese und der Familie Imhoff in Krankheiten und Todesnöten beistehe - denselben kann jederzeit der Ältesten entlassen und einen anderen mit der üblichen Verschreibung einstellen, 2 fl für den Stiftungsverwalter selbst als Belohnung für seine Mühe, der Rest für die bauliche Erhaltung und Ausbesserung von Altar und Pfründehaus. Bei Ablösung der 42 fl hat die Stadt Normberg, vertreten durch die beiden Losunger Jheronimus Schurstab und Anthoni Tucher, zugesagt, den Widerkauf ein Jahr vorher anzukündigen und das Geld während dieser Zeit solange in der Losungstube liegen zu lassen, bis es anderswo wieder angelegt worden ist. Wären zur Zeit der Ablösung nicht drei, sondern nur zwei Imhoff anwesend oder über 18 Jahre alt, so könnten diese handeln, als ob ihrer drei wären, gäbe es nur einen, so sollte dieser die Vormünder der zwei ältesten von den noch nicht 18-jährigen Imhoff auffordern, bei der Anlehnung des Geldes behilflich zu sein, gäbe es keinen über 18 Jahre alt, so sollten die Vormünder der ältesten drei jungen Imhoff handeln, lebte nur noch ein Imhoff im volljährigen Alter als letzter seines Geschlechts, so sollte dieser einen Kirchenpfleger zu St. Lorenz bitten, behilflich zu sein, damit dem Dienst Gottes und den armen Seelen kein Abbruch geschehe. 2.) 4 fl rh jährl. Zins, testamentarisch von Hanns Imhoff d. Ä. (IV.) zur Ausstäubung und baulichen Erhaltung des von ihm gestifteten Sakramentsgehäuses im St. Lorenz bestimmt. 3.) 4 fl Ewiggeld für Wachs zur Beleuchtung der von den Gebrüdern zum Sakramentsgehäuse gestifteten 8 vergoldetetn Engel an Weihnachten, zu St. Stephan, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, St. Lorenz, Marie Himmelfahrt und St. Rochus, jeweils zur Vesper, am Abend vor dem Festtag zu Tagmesse, Non und Vesper des gleichen Tages und während der Oktave nach Fronleichnam. Die von Hanns Imhoff d. Ä. (IV.) hinterlassenen und für die zuletzt genannten Stiftungen (2. und 3.) verwendetetn 8 fl, - 6 fl rh aus Hanns Mülhansen Haus am Fischbach gegnüber St. Lorenz und 2 fl rh aus Fritz Löners Haus bei St. Jacob, - müssen in der Losungstube versteuert werden. 4.) Ein von Hanns d. Ä. (IV.) für sich, seine beiden Hausfrauen, Erben und Nachkommen gestifteter ewiger Jahrtag in der Pfarrkirche St. Sebald zu Normberg, auszurichten von den testamentarisch vermachten Zinsen aus zwei eigenen Gütlein zu Affelttertal (Erbleute: Eberlein Deinhart und Heintz Scheffer) mit je 45 lb 21 d 1 Fasnachthenne, wovon der Stiftungsverwalter für seine Mühe die 2 Fasnachthennen und 1 lb novi, 4 lb 30 d das lb gerechnet, sowie den bei Güterverkauf üblichen Handlohn, arme Leute den eventuell noch verbleibenden Rest erhalten sollen. 5.) Das von Hanns Imhoff d. Ä. (IV.) zu seinen Lebzeiten gestiftete tägliche Singen der "antiffen alma redemptoris" mit dem Schülern und der Versikel und Collecten durch einen Kaplan vor dem Tagamt zu St. Lorenz, von einem (14)97 von der Kirche St. Lorenz erkauften Jahreszins - in des Kirchenmeisters Buch auf Blatt 32 eingeschrieben -, der Kaplan und Schulmeister für den Gesang zu entrichten ist. 6.) Die von Petter Imhoff und Ulrich Kyffhaber, B zu Normberg, auf Befehl etlicher ehrbarer Personen gemachte Stiftung zu St. Lorenz, das "Salve regina" mit dem Lobgesang "Te matrem die laudamus", Versikel und Collecten jeden Samstag, jeweils am Abend vor Unser lieben Frauentag (14. August) und an etlichen anderen Tagen zur Nacht zu singen, dazu zu läuten, in der Kirche zu beleuchten, und die Orgel zu spielen, um 20 fl rh von der Stadt Normberg erkauften Jahreszins, über die eine Stiftungsordnung mit Wissen und Willen des Propstes von St. Lorenz, Herrn Anthoni Kreß, von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, insbesondere des Gotteshauspflegeres Jheronimus Schurstab, von den Stiftern "freitag am tag des heiligen hymelfursten unnd zwolffpotten sanndt Petters kettenfeyer" (1. August) 1505 errichtet wurde, worin u.a. der Kirchenmeister von St. Lorenz, dem der Kaufbrief über die 20 fl rh Jahreszins übergeben worden war, verpflichtet wird, von dem Stiftungsgeld Kapläne, Schulmeister, Cantor, Chorknaben und Sänger, den Organisten, Mesner und seine Knechte, und andere zu bezahlen, und den beiden Stiftern selbst jährlich 2 fl zu reichen. Petter Imhoff und Ulrich Kyffhaber vereinbarten, die 2 fl unter sich zu teilen und nach ihrem Tode die Stiftung samt dem 1 fl jeweils auf den von ihnen und ihrem Vater abstammenden Familienältesten, der B und Inwohner zu Normberg ist, fallen zu lassen. Bei Aussterben der männlichen Linie einer der beiden Familien, soll die andere die ganze Stiftung samt den 2 fl übernehmen, bei Erlöschen beider Familien der Gotteshauspfleger und Kirchenmeister zu St. Lorenz die Stiftung fortführen. S 1-7: A. Datierung: "Geben sambstag am tag des heyligen hymelfursten unnd nothelffers sannd Rochus".
Bemerkungen (öffentlich)
AS: N° 1
Physische Eigenschaften
Siegel: 7, in Wachsschale an roter Schnur, S1-S3 beschädigt, S4 undS 6 in Holzkapsel, von S5 und S7 nur beschädigte Wachsschale vorhanden
Material / Technik: Pergament [und 4 Papierdokumente?]
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 31, Nr. 4 a
Familien: Imhoff, von I 31.4 a
FM-IMH-1 31.4a – Stiftung der Pfründ am St. Rochusaltar und des Pfründhauses