Erb- und Nutzungsvergleich zwischen Katherina Rigler und den Vormündern ihres †Bruders Veit Imhoffs Kindern
Signatur
FM-IMH-1 56.14
Datierung
13.03.1510
Umfang
1 Urkunde
Bestand
Beschreibung
Gerichtsbrief über einen Erb- und Nutzungsvergleich zwischen Katherina Rigler und Peter, Conrat, Hans und Ludwig Imhoff als Vormünder ihres †Bruders Veit Imhoffs Kinder.
Schultheiß Ritter Hanns von Obernitz und die Schöffen der Stadt Normberg beurkunden im Beisein der "daidingsherrn" Martin Geuder und Hans Harßdorffer einen Erb- u. Nutzungsvergleich zwischen Katherina, früher Veit Imhoffs Wwe, jetzt Ottman Riglers (der zustimmt) E, einerseits und Peter, Conrat, Hanß und Ludwig Imhoff als Vormünder ihres †Bruders Veit Imhoffs Kindern andererseits. Danach sind Katherina Ottmar Riglerin von den 1400 fl, welche die Vormünder mit "Protestation" am vergangenen 5. Oktober bei Gericht hinterlegten (im Gerichtshandelbuch mit dem Buchstaben L auf Blatt 269 eingeschrieben), 800 fl für zugebrachtes heiratsgut gegen Quittung zuzustellen, die übrigen 600 fl, die Eigentum der Kinder sind, aber lebenslang von der Mutter genutzt werden, sind von den Vormündern auf jährlich etwa 30 fl Zinsen anzulegen, jeweils zur Hälfte am Michaelis- und Walburgistag fällig ist. Sie quittierte die bereits erhaltenen 800 fl. in. Siegler: das Gericht. Datierung: "Geben am Mitwoch nach dem suntag letare in der vasten".
Schultheiß Ritter Hanns von Obernitz und die Schöffen der Stadt Normberg beurkunden im Beisein der "daidingsherrn" Martin Geuder und Hans Harßdorffer einen Erb- u. Nutzungsvergleich zwischen Katherina, früher Veit Imhoffs Wwe, jetzt Ottman Riglers (der zustimmt) E, einerseits und Peter, Conrat, Hanß und Ludwig Imhoff als Vormünder ihres †Bruders Veit Imhoffs Kindern andererseits. Danach sind Katherina Ottmar Riglerin von den 1400 fl, welche die Vormünder mit "Protestation" am vergangenen 5. Oktober bei Gericht hinterlegten (im Gerichtshandelbuch mit dem Buchstaben L auf Blatt 269 eingeschrieben), 800 fl für zugebrachtes heiratsgut gegen Quittung zuzustellen, die übrigen 600 fl, die Eigentum der Kinder sind, aber lebenslang von der Mutter genutzt werden, sind von den Vormündern auf jährlich etwa 30 fl Zinsen anzulegen, jeweils zur Hälfte am Michaelis- und Walburgistag fällig ist. Sie quittierte die bereits erhaltenen 800 fl. in. Siegler: das Gericht. Datierung: "Geben am Mitwoch nach dem suntag letare in der vasten".
Physische Eigenschaften
Siegel: Auf Pressel-Innenseite
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 56, Nr. 14
Familien: Imhoff, von I 56.14
Verwahrende Institution
FM-IMH-1 56.14 – Erb- und Nutzungsvergleich zwischen Katherina Rigler und den Vormündern ihres †Bruders Veit Imhoffs Kindern