Vertrauliche Anlage zum Stiftungstestament der Anna Freifrau von Imhoff
Signatur
FM-IMH-2 068
Datierung
23.02.1969
Bemerkungen (öffentlich)
Art. 10 (3) Bay. Archivgesetz: "(...) Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. (...)"
Altsignatur
II 109
Familien: Imhoff, von, II 68
FM-IMH-2 068 – Vertrauliche Anlage zum Stiftungstestament der Anna Freifrau von Imhoff