Gerichtsbrief über Caspar Lunz Erhalt des Haus des Hans Bintter
Signatur
FM-KRE-4 U1571-04-04
Datierung
04.04.1571
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Endres Imhof der Altere, des inneren Rats, derzeit Schultheißenverweser und die Schöffen der Stadt Nürnberg gegen Gerichtsbrief: Am 12. Januar 1571 hat Caspar Luntz, Bürger zu Nürnberg, auf seine Bitte hin, gegen Hans Bintter, Bürger zu Nürnberg, wegen 250 fl. Hauptsumme Gattergeld auf des Bintter Haus und Hofreite in St. Sebaldspfarr am Panersberg Exekution und Gerichtshilfe erlangt. Die geschworenen Meister und Werkleute Hans Fuchs und Hans Tahner, beide Steinmetze, und Peter Fogel, Zimmermann, haben am 05. Februar 1571 vor Gericht erklärt daß sie dieses Haus [mit 700 fl.] geschätzt haben,. Das Haus wurde dann, weil Bintter keinen Einspruch erhob, öffentlich zum Verkauf angeboten. Da sich jedoch kein Interessend meldet und auch der Eigenherr Hieronymus Murr das Haus nicht haben will, wird dem Kläger die Behausung zugesprochen. Auf dem Umbug der Urkunde findet sich ein Vermerk vom 10. Mai 1571, wonach der Stadtrichter Hieronymus Coeler [Koler] beurkundet, er habe am Tage zuvor den Caspar Luntz ordnungsgemäß in den Besitz des Hauses eingesetzt. Siegler: Stadtgericht.
Altsignatur
Familien: Kress von Kressenstein, Abt. D, Reihe I, 15 1571 April 4
FM-KRE-4 U1571-04-04 – Gerichtsbrief über Caspar Lunz Erhalt des Haus des Hans Bintter