Georg Kress verleiht als rechtes Erbe ein Haus an der Füll an Eberhard Kraft
Signatur
FM-KRE-7 1382-02-27
Datierung
27.02.1382
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Heinrich Gewder, Schultheiß, und die Schöffen zu Nürnberg beurkunden, dass vor sie in Gericht getreten sei Eberhart Kraft von Eschnaw von seinet- und Fritzen des Eberspeken wegen und erzeugte als Recht war, mit den ersamen Mannen Herrn Bertholt Sekkendorfer und Herrn Conrad Pawemgartner als geladenenen Zeugen, dass Goerg Krezze mit einem guten Salbrief nachgewiesen habe, dass das Haus auf der Fuell, gelegen zunächst an Kraft dem Kressen, ihm allein zustehe, und dass besagter Goerg Kress dieses Haus dem Eberhart Kraft und Kunigunden seiner ehelichenWirtin, Fritzen dem Eberspeken und Margreten seiner ehelichen Wirtin zu rechtem Erbe geliehen habe. Es wird hierbei festgestellt, dass die Kleywant zwischen den Häusern Jörgs und Krafts der Kressen zu beiden Teilen zu deren Eigen gehören solle. Wolle aber einer von ihnen eine Mauer bauen anstatt der Kleywant, so solle dieses nach der Stadt Recht geschehen. Auch soll des Kraft Kressen Eigen einen Gang haben zum Brunnen. Ist dieser Brunnen zu bessern, so tragen beide Eigen die Kosten. Als jährlicher Zins aus dem Erbe wird erhoben 6 fl., halb auf Walpurgi, halb auf Michaeli. Siegler: Gericht zu Nürnberg. Datierung: "an dem donerstag vor sant Kunigunten tag drewzehenhundert iar vnd in dem zwey vnd achtzigistem jare".
Physische Eigenschaften
Siegel: Reste hängen an
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Or. Perg. 1382 Februar 27 (b)
Familien: Kress-Neunhof, 1382 Februar 27
FM-KRE-7 1382-02-27 – Georg Kress verleiht als rechtes Erbe ein Haus an der Füll an Eberhard Kraft