Personalpapiere des Obersten a.D. Friedrich Oelhafen von Schöllenbach
Signatur
FM-OEL 176
Bemerkungen (öffentlich)
Art. 10 (3) Bay. Archivgesetz: "(...) Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. (...)"
Altsignatur
Familien: Oelhafen mit Nachlass Heerwagen, 176
FM-OEL 176 – Personalpapiere des Obersten a.D. Friedrich Oelhafen von Schöllenbach