Vergleich zwischen dem Deutschen Orden in Goslar und der St. Johanniskirche daselbst wegen einer Mühle
Signatur
GF-DOX 1294-03-16
Datierung
16.03.1294
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Syfridus, Bischof von Hildesheim, beurkundet einen Vergleich, der durch ihn zwischen den Brüdern des Deutschordens im alten Hospital zu Goslar auf der einen und den oberen Geistlichen und Patronen der außerhalb der Stadt, beim Rammesberg gelegenen St. Johanniskirche auf der anderen Seite zustande gebracht, und wodurch der zwischen beiden Teilen in Ermangelung von Urkunden entstandene alte Streit, ob die Deutschherren von einer gewissen Mühle jener Kirche Abgaben zu zahlen hätten oder nicht, dahin geschlichtet wurde, dass die Deutschherren, die diese Mühle unterdess an die Stadt Goslar verkauft hatten, 22 Mark goslarischen Gewichts zum Ersatz der Einkünfte der Johanniskirche zahlen sollten, nämlich dem Decan Coneman in der St. Mathiaskirche, dem Propst Heinrich von Richenberge und dem Ritter Volcmar von Sladem, was dem Ritter Conrad und Philipp de Piscina, den Patronen jener Kirche, und Ludeger, dem Plebanus derselben, und vielen anderen Kundigen angemessen erschien. Was von Abgaben früher rückständig geblieben, solle damit erlassen sein und niemand deshalb mehr Ansprüche an die Deutschherren haben.
Bemerkungen (öffentlich)
AS: 120, 51. Siehe GF-DOX 1293-10-16
Physische Eigenschaften
Siegel: des Bischofs Siegfried von Hildesheim sehr gut erhalten, hängt an
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
89
Or. Perg. 1294 März 16
Geistliche Fürsten: Deutscher Orden, Ballei Sachsen, 1294 März 16
GF-DOX 1294-03-16 – Vergleich zwischen dem Deutschen Orden in Goslar und der St. Johanniskirche daselbst wegen einer Mühle