Nachweis des Heinrich Schürstab über die Sicherung des von seiner Ehefrau zugebrachten Heiratsguts auf seine Eigen- und Lehengüter
Signatur
FM-IMH-1 21.02g.2
Datierung (Teil)
1482x1492
Umfang
1 Konzept
Beschreibung
Heincz Schurstab, B zu Nurmberg, widerlegt, oder besser versichert? ("verweiset und vermacht") das Heiratsgut seiner ehelichen Hausfrau Katarina in Höhe von 800 fl zuzüglich Aufgeld? 200 fl rh, (die sie ihm außerdem ausgehändigt hat), sowie sein Gegengeld an Heiratsgut von 1000 fl rh, zusammen 2000 fl rh., auf seine Eigen- und Lehengüter, Stücke und Gerechtigkeit des Dorfs zu Dormencz, um 1200 fl angeschlagen, und auf seinen Teil und Gerechtigkeit zu Oberndorf, um 500 fl angeschlagen, Lehen des Bischofs von Pamberck. Die übrigen 300 fl verspricht er, binnen eines Vierteljahrs anzulegen. Er verzichtet auf alle Rechte an den gen. Gütern und Stücken, behält sich jedoch den Nießbrauch vor ("alle abnutzung davon"), den er für die Notdurft ins Haus, für sich, seine Hausfrau und ihre Kinder und das zu ihrem Leib gehörige verwenden soll. Er und seine Erben können das Stück Dormencz? um die 1200 fl, Oberndorf um die 500 l, und die 300 fl ablösen, die Stücke alle oder teilweise auch verkaufen, jedoch so, daß das Geld davon seiner Hausfrau oder ihren Erben wieder angelegt und es mit der "abnutzung" wie vorher gehalten werde. Wenn er bei seiner Hausfrau nicht bleiben möchte, so soll er nur die Hälfte der "abnutzung" empfangen und sie die andere Hälfte. Wenn er seine Hausfrau überlebt, sollen die 1800 fl Heiratsschatz oder die genannten Güter frei und ledig (nach Inhalt der Heiratsbriefe) wieder an ihn fallen. Wenn er nach Dato dieses Briefs über 25 fl Schulden macht ohne vorherigen Rat, Wissen und Willen seiner Hausfrau und seiner Verwandten, so soll er die "abnutzung" der Güter nicht mehr einnenhmen, sondern seine Hausfrau, die sie zu ihrem Haushalten verwenden soll, so wie er es getan hat. Er verspricht, für die Versicherung auf Oberndorf die Einwilligung des Lehenherrn (Pamberg) wie auch seiner Brüder, die daran Teil haben, einzuholen.
Bemerkungen (öffentlich)
Vgl. Faszikel 21, Nr. 2 c.
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 21, Nr. 2 g 2
Familien: Imhoff, von I 21.2 g 2
FM-IMH-1 21.02g.2 – Nachweis des Heinrich Schürstab über die Sicherung des von seiner Ehefrau zugebrachten Heiratsguts auf seine Eigen- und Lehengüter