Leo Schürstab quittiert seinen Vormündern keine Forderungen und Ansprüche mehr an sie zu haben
Signatur
FM-IMH-1 21.03c
Datierung (Teil)
09.10.1506
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Ritter Hanns von Obernitz, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Normberg geben Urteilsbrief darüber, daß Leo Schurstab mit Wissen und Willen des ihm mit Urteil beigegebenen Carators Frantz Schurstab gegenüber Jheronimus Schurstab, Conrad Imhofe und Hanns Imhof als von der Obrigkeit nach dem Tode seines Vaters Haintz Schurstab gesetzten Vormündern alle deren auf Grund der Vormundschaft in dem letzten Jahre bis jetzt getätigten handlungen mit Einnehmen und Ausgeben, Zins, Rent und anderem nach Abschluß einer redlichen Rechnung und der Übergabe des Seinen quittiert und mit einem "gelerten eyd zu Got unnd den heiligen mit aufferhoben vingern geschworn" hat, keine Forderungen und Ansprüche mehr an sie zu haben. Siegler: Stadtgericht. Datierung: "Geben am freytag nach sant Franciscen tag".
Physische Eigenschaften
Siegel: Vorhanden
Material / Technik: Pergament
Bemerkungen (öffentlich)
KV: "Der vormundt Leo Schurstabs quittung". - V auf der Innenseite des Pressels: "P.V.". - AS: N° 9
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 21, Nr. 3 c
Familien: Imhoff, von I 21.3 c
FM-IMH-1 21.03c – Leo Schürstab quittiert seinen Vormündern keine Forderungen und Ansprüche mehr an sie zu haben