Veit Imhoff bekennt, als Handelsfaktor seines Vaters und seiner Brüder zu Venedig in seiner Rechnung 602 Dukaten 20 Groschen schuldig geblieben zu sein
Signatur
FM-IMH-1 21.07c.1
Datierung (Teil)
21.02.1496
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Veytt Imhoff, B zu Nurmberg, Hannss Imhoffs des Älteren Sohn, auch B zu Nurmberg, bekennt eigenhändig, daß er als Handelsfaktor seines Vaters und seiner Brüder zu Venedig in seiner Rechnung 602 Dukaten 20 Groschen schuldig geblieben ist, die er nicht bezahlen kann, deren größeren Teil er verspielt und unnütz verwendet hat. Um zu verhindern, daß sein Vater davon erfährt, und ihm daraus dann großer Unwille, Schande und Schaden entstehe, hat er mit seinen Brüdern Petter, Hanns, Cunz, Ludwig und Jeronimus Imhoff die Rückzahlung vereinbart: Er hat die Schuldsumme zu Lebzeiten seines Vaters zu bezahlen, andernfalls soll sie ihm oder seinen Erben von seinem Erbteil abgezogen werden, Wenn dieses nicht ausreicht, so der Rest von dem, was er in der Gesellschaft hat. Wenn seine Brüder aber nicht so lange warten wollten, soll er sie bezahlen, indem es ihm von seiner Hauptsumme in ihrer Gesellschaft abgeschrieben oder das Seine sonst von ihnen gepfändet wird. Es sei ihnen alles "erfollt und erklagt", auf daß sie auf all seine Habe "habend und wartend sein" können. Er gelobt, künftig redliche Rechnung zu tun und sich "solch abtragens, heimlich verkaufens und Geldeinnehmen" zu enthalten, das eingenommene Geld innen zu überantworten. Sollte er dies nicht halten, können seine Brüder ihm die Schuldsumme in der Gesellschaft abschreiben oder das Seine pfänden ("antasten"). Wenn einer seiner Brüder oder mehrere das für den Schaden, den sie durch seine Schuld gehabt haben, was ihnen solches in ihrer Gesellschaft ertragen hätte, in Barschaft aufs Hundert gerichtet haben will, soll er solches mit der anderen Hauptsumme bezahlen oder es wird ihm auch in der Gesellschaft abgeschrieben. Sie können ihn auch aus ihrem Handel tun und sein heimliches Abtragen jedermann eröffnen. Er schwor mit Eid vor Gott, gegen diese Schuldverschreibung nicht zu handeln und sich jeder Privilegien, Freiheit, päpstlicher, kaiserlicher oder königlicher Schutz- und Schirmbriefe zu enthalten. Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben ... am ersten sunttag in der fasten".
Physische Eigenschaften
Siegel: Aufgedrückt, unter Papierdecke, fehlt
Material / Technik: Papier
Bemerkungen (öffentlich)
Konzept dazu, von Hans (V.) Imhoff geschrieben, Pap. = IA 21, Nr. 7 c (2)
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 21, Nr. 7 c (1)
Familien: Imhoff, von I 21.7 c (1)
FM-IMH-1 21.07c.1 – Veit Imhoff bekennt, als Handelsfaktor seines Vaters und seiner Brüder zu Venedig in seiner Rechnung 602 Dukaten 20 Groschen schuldig geblieben zu sein