Hans Ottmann und die Pfannsche Tochter erhalten die Erlaubnis ihr Hochzeitsmahl im Tucherschen Wirtshaus in Almoshof abzuhalten
Signatur
FM-KRE-2 13.17
Datierung
1760
Umfang
2 Schriftstücke
Bemerkungen (öffentlich)
Siehe dazu: FM-KRE-1 04b.C [= Kraftshofer Güter und Untertanen, Jagd und Gemeinherrschaft - Untertanen, Rechtssachen]
Sprache
Deutsch
Altsignatur
Fach XIII Fasz. 17
FM-KRE-2 13.17 – Hans Ottmann und die Pfannsche Tochter erhalten die Erlaubnis ihr Hochzeitsmahl im Tucherschen Wirtshaus in Almoshof abzuhalten