Vertragsbrief Paul Imhoffs und Ursula Holzschuhers Kinder betreffend
Signatur
FM-IMH-1 25.04
Datierung
02.12.1484
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Jorg Holtzschucher und seine Schwester Ursula, Paul Imhofs Witwe, jetzt Niclaus Tetzels eheliche Wirtin, beide B und Bin zu Nurembergk, als Vormünder der Jungfrau Margrethen, Ursulas Tochter aus ihrer Ehe mit gem gen. Paul Imhof, an einem, Ursula Niclaus Tetzelin für sich selbst an andern, Ursula Hector Bemers eheliche Hausfrau am dritten, und Katherina Michel Lemleins eheliche Wirtin am vierten Teil, mit Willen, Wissen und Wort ihrer gen. beider ehelichen Hauswirte, bekennen für sich und ihre Erben, daß †Hauswirt und Vater Paulus Imhof, bei Conntz, Hanns und Peter Imhofe, seinen Brüdern und Vettern, mit einer nämlichen Summe Gelds in Hantierung und Gesellschaft ihres Kaufschlaghandels zu Gewinn und Verlust in seinem Leben gewesen und bis zu seinem Tod geblieben ist und ihnen die gen. Imhoff als Häupter der Gesellschaft nach seinem Tode sie, gen. Ursula, von ihret selbst und beide gen. als Vormünder der Jungfrauen Margrethen, Ursula und Katherina, der Tochter des †Paul Imhofs, wegen mit ihrem Hauptgut nach endlicher und zufriedenstellender Recgnung wieder zu sich aus besonderer Freundschaft und merklich ihrer Vorbitte und ihrem Ersuchen nach, für 4 Jahre in ihre Gesellschaft genommen und behalten haben und jetzt auf das jüngst um alle Handlung des gen. ihres Hauptguts wieder endliche Rechnung getan haben, daran sie ganz zufrieden gewesen sind und sie quittiert haben laut einer versiegelten Quittanz. Nachdem die gen. Imhoff sie jetzt mit einer Anzahl, Hauptguts, Bargelds, Pfennwerts und Schuld erneut auf ihre freundliche Vorbitten und ihr Ersuchen zu sich in ihre Gesellschaft und Hantierung Gewinns und Verlust inmaßen wie vorher aufgenommen haben, und das Hauptgut, Bargeld, Schuld und Pfennwert sich in Summa auf 8300 fl belaufen, daran ihr, Ursula Niclaus Tetzlin 1100 fl, Jungfrauen Margrethen Imhoff 2900 fl, Ursula Bemerin 1700 fl, Katherina Michel Lemlein 1800 fl und Michel Lemlein, der gen. Katherina Hauswirt 800 fl gebühren und zustehen, die jeder Partei für ihren Teil zu Gewinn und Verlust auf die nächsten 6 Jahre wie Kaufschlagshandels Recht und Gewohnheit ist, bei den Imhoff in Gesellschaft liegen soll: Ein Viertel dieses aller fünf genannten Hauptguts soll den gen. Conntz, Hanns und Peter Imhofe um ihre Mühe, Arbeit, Hantierung und Handlung vorweg zugehören ("empfor liegen") und was das Viertel an Gewinn und Verlust die Zeit der 6 Jahre über erträgt, das soll ihnen zustehen oder abgeben. Wenn innerhalb der 6 Jahre gen. Jungfrau Margreth Imhove zu geistlichem oder weltlichem Stand greifen würde und den ihr gebührenden Teil aus der Gesellschaft nehmen und haben wollte, so sollen die gen. drei Hauptgesellschafter ihr denselben an Barschaft, Schulden, und Pfennwerten, wie das vorhanden sein würde, zu geben nicht eher schuldig sein, als auf die nächste Rechnung, die sie tun werden nach solcher ihrer Veränderung, also zu der gewohnlich alle 2 Jahre gepflogenen Rechnung ihrer Gesellschaft. Die übrigen 4 Parteien jedoch sollen nicht ihren Teil innerhalb der 6 Jahre fordern oder nehmen können, außer einem ziemlichen Zehrgeld, das, herausgenommen, dann keinen Gewinn von der nächsten Rechnung davor bis auf die nächsten Rechnung danach ertragen oder nehmen kann. Die gen. Gesellschafter sollen die 4 Parteien vor Ausgang der 6 Jahre nicht urlauben können. Die 4 Parteien versprechen auch in Urkund dieses Briefs, bei keiner Rechnungslegung der Gesellschaft dabei sein zu wollen, mit dem ihnen zugeschriebenen, gegebenen und zugeeigneten Teil auf ihr Hauptgut zufrieden zu sein und dasselbe zu quittieren. Bei Kündigung nach Ausgang der 6 Jahre soll jedem sein Hauptgut und seine Gewinnung nach Abzug des Verlusts mit barem Geld oder Gold in den 2 Jahren danach zu 4 Fristen, nämlich alle Frankfurter Messen ein Viertel der Summe hier zu Nurmberg auf gebührliche Quittanzen gegeben, ausgerichtet und bezahlt werden. Conntz, Hanns und Peter Imhofe bestätigen, daß sie die gen. Personen und Parteien mit ihrem hauptgut in obgemeldeten Maßen 6 Jahre lang zu sich in die Gesellschaft genommen haben. Hector Bemer und Michel Lemlein bekennen, daß dieser Vertrag mit ihrem Willen, Wissen und ihrer freundlichen Vorbitte zustande gekommen ist. Sie versprechen auch, alles für sich was in dieser Verschreibung steht, für sich, ihre Ehefrauen und Erben fest und unverbrüchlich zu halten. Siegler: Conntz, Hanns, Peter Imhove, Jorg Holczschucher, Hector Bemer, Michel Lemlein, und von Ursula Tetzlin, Margreth Imhove, Ursula Bemerin und Katherina Lemlein gebeten: Sebolt Holczschucher, Sebolt Stromer, als deren "vetter und oheime". Datierung: "Geben ... auf dornstag vor sanndt Barbara tag".
Physische Eigenschaften
Siegel: 8, anhängend, in Wachsschüssel
Material / Technik: Pergament
Sprache
Deutsch
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 25, Nr. 4
Familien: Imhoff, von I 25.4
FM-IMH-1 25
FM-IMH-1 25.04 – Vertragsbrief Paul Imhoffs und Ursula Holzschuhers Kinder betreffend