[Erneuerung des Gesellschaftsvertrags, 4. Dezember 1490]
Signatur
FM-IMH-1 25.09
Datierung
04.12.1490
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Ursula, Paulus Imhofs Witwe, jetzt Niclas Tetzels eheliche Hausfrau, Katherina Michel Lemleins eheliche Hausfrau, und Margaretha, Mertein Tuchers eheliche Hausfrau, mit Willen und Wissen ihrer ehelichen Hauswirte, sowie Michel Lemlein für sich selbst, alle B und Binnen zu Nurmberg, tun kund für sich und ihre Erben, daß sie bei Cuntz, Hanns, den Älteren, und Petter Imhof, ihren "schwägern und vettern", auch B zu Nurmberg, mit einer nämlichen Summe Gelds in Hantierung und Gesellschaft ihres Kaufschlaghandels zu Gewinn und Verlust einige Jahre gewesen sind, der gen. Hanns Imhof d. Ä. und Petter Imhof, sein Sohn, als Häupter ihrer Gesellschaft, ihnen um alle Handlung der obgenannten Summe Gelds in der Gesellschaft soviel ihnen daran gebührt, über Einnnehmen, Ausgeben, Gewinn und Verlust eine endliche Rechnung getan haben, die sie mit einer versiegelten Quittanz vom Datum "aufMitwoch nach sant Andreas tag des heiligen zwelfpotten" 1490 (Dezember 1) quittiert haben. Auf ihre Bitte und ihr Ersuchen hin hat der gen. Hanns Imhof d. Ä. mit samt seinen Söhnen sie jetzt abermals mit einer Anzahl Hauptguts, Bargelds, Schuld und Pfennwert in seine Gesellschaft und Hantierung, Gewinns und Verlusts, aufgenommen: mit insgesamt 5700 fl, daran Ursula Niclas Tetzlin 1700 fl, Katherina Michel Lemlein 2200 fl, Margaretha Mertein Tucherin 1000 fl, und Michel Lemlein, der gen. Katherina Hauswirt, 800 fl gebühren. Jede Partei soll mit ihrem Teil zu Gewinn und Verlust die nächsten 6 Jahre in der Gesellschaft bleiben zu folgenden Bedingungen: der 4. Teil der gesamten Hauptsumme soll dem Hanns Imhof dem Älteren und seinen Söhnen um ihre Mühe und Arbeit "entpfor" liegen, was derselbe an Gewinn und Verlust die 6 Jahre über erträgt, soll ihnen, den Imhof, zustehen oder abgehen, die 4 Parteien oder ihre Erben können ihren Teil der gen. Summe während der 6 Jahre nicht fordern oder heraus nehmen, es sei denn ein ziemliches Zehrgeld, das aber, wenn es herausgenommen ist, keinen Gewinn erträgt von der Rechnung vor der Herausnahme bis zur Rechnung danach, die Imhof können die 4 Parteien vor Ausgang der 6 Jahre nicht kündigen ("urlauben"). Die 4 Parteien versprechen, daß sie bei der Rechnungslegung, die von den Imhof gewöhnlich nach 2 Jahren gepflogen wird, nicht dabei sein wollen und alle übrigen Geschäftsbedingungen (im einzelnen aufgezählt) einhalten werden. Die Auszahlung nach den 6 Jahren soll wie folgt geschehen: Hauptgut, Gewinn oder Verlust, mit barem Gold in den nächsten 2 Jahren nach Ausgang der 6 Jahre zu 4 Parteien, nämlich alle Frankfurter Messen ein Viertel der Summe, hier zu Nurmberg auf gebührliche Quittanzen. Hanns Imhof d. Ä. bestätigt durch Anhängen seines Siegels an diesen Brief, daß er und seine Söhne die gen. Parteien mit ihrem Hauptgut in obgemeldeter Maßen für 6 Jahre zu sich in Ihre Gesellschaft genommen haben. Niclas Tetzel, Michel Lemlein, und Mertein Tucher bekennen, daß dieser Vertrag mit ihrem guten Willen und ihrer freundlicher Vorbitte vorgenommen worden ist, und versprechen, den Inhalt des Vertrags für sich, ihre Ehefrauen und Erben zu halten. Sie hängen deshalb ihr Siegel an diesen Brief. Siegler: Niclas Tetzel, Michel Lemlein, Mertein Tucher, dazu gebeten von ihren Ehefrauen: die ehrbaren und weisen Sebolt Stromayr und Fritz Holtzschuer, ihre "oheim uns vettern". Datierung: "Geben ... auf samtztag nach sandt Anndreas tag des heiligen zwelfpotten".
Physische Eigenschaften
Siegel: 6, anhängend, in Wachsschüssel
Material / Technik: Pergament
Sprache
Deutsch
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 25, Nr. 9
Familien: Imhoff, von I 25.9
FM-IMH-1 25
FM-IMH-1 25.09 – [Erneuerung des Gesellschaftsvertrags, 4. Dezember 1490]