Erneuerung des Gesellschaftsvertrags, 5. Juni 1497
Signatur
FM-IMH-1 25.12
Datierung
05.06.1497
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Ursula, Paulus Imhoffs und Nicklas Tetzels Witwe, Katherina Michel Lemleins eheliche Hausfrau, mit Willen und Wissen des gen. Michel Lemleins, dieser auch für sich selbst, alle Bürger und Bürgerinnen zu Nurmberg, tun kund, für sich und ihre Erben, daß sie bei dem fürsichtigen, ehrbaren und weisen Hanns Imhoff dem Älteren und seinen Söhnen, ihren "schwegern unnd vettern", auch Bürger zu Nurmberg, mit einer nämlichen Summe Gelds in Hantierung und Gesellschaft ihres Handels zu Gewinn und Verlust viele Jahre gewesen sind. Deshalb haben ihnen die gen. Imhof um alle Handlung und Rechnung der gen. Summe Gelds die vergangenen Jahre der gen. Gesellschaft so viel sie derselben berührt und zugebührt, eine "endliche" Rechnung getan, mit der sie ganz zufrieden sind. Sie haben die Imhof darauf um alles Hauptgut und die Gewinnung genügsam quittiert, laut einer Quittanz, die sie darum von ihnen haben mit dem Datum "auf Mitwoch nach sant Urbanstag des heiligen pischoffs" (1497) (Mai 31). Daraufhin hat der gen. Hanns Imhoff d. Ä. mitsamt seinen Söhnen sie wieder mit einer Anzahl Hauptguts Bargelds, Schuld und Pfennwert auf ihre freundliche Vorbitte und Gütlich Ersuchen zu sich in ihre Gesellschaft und Hantierung, Gewinns und Verlusts, aufgenommen, welches Hauptguts, Schuld und Pfenwert in Summa 4700 fl rh ausmachen. Daran gebühren Ursula Paulus Imhoffs und Micklas Tetzels Witwe 1700 fl, Katherina Michel Lemlin 2200 fl, Michel Lemlein, der gen. Katherins Hauswirt, 800 fl, die jeder Partei die nächsten 6 Jahre in der Gesellschaft liegen sollen inmaßen, wie folgt: ein Viertel ihrer aller dreier Hauptguts soll dem gen. Imhof um ihre Mühe und Arbeit "entpfor" liegen, was das Viertel an Gewinn oder Verlust die 6 jahre über erträgt, das soll ihnen zustehen oder abgehen. Es sollen auch die gen. 3 Parteien nicht Macht haben oder ihre Erben, ihren gebührenden Teil der gen. Summe während der 6 Jahre zu fordern oder zu nehmnen, außer einem "zimlich zergelt", das, herausgenommen, keinen Gewinn von der nächsten Rechnung davor bis auf die nächste Rechnung danach kommend ertragen oder nehmen soll. Die Imhof sollen die gen. 3 Parteien auch nicht vor Ausgang der 6 Jahre "urlauben" können. Die Kapitaleinleger versprechen auch den Imhof in Urkund und Kraft dieses Briefs, bei den von den Imhof gewöhnlich alle 2 Jahre vorgenommenen Rechnungen nicht dabei sein zu wollen, sie auch nicht anstrengen wollen, mit dem, was sie an Gewinn und Verlust ihnen zuteilen, jedem auf seinen Teil Hauptguts zuschreiben oder abziehen, zufrieden zu sein, und um mehr, fernere oder andere Rechnung sie nicht bedrängen. Sie versprechen, was die Imhof ihnen zu Gewinn oder Verlust reichen, solches niemandem zu sagen ohne Erlaubnis der Imhof. Nach Ausgang der 6 Jahre sollen die Imhof ihnen Hauptgut und Gewinnung oder Verlust mit barem Geld in 2 Jahren danach zu 4 Fristen, nämlich alle Frankfurter Messen ein Viertel der Summe hier zu Nurmberg auf gebührliche Quittanzen geben und bezahlen.
• Hanns Imhoff d. Ä. bekennt für sich und seine Söhne, daß sie die gen. Personen und Parteien in obgemeldeter Maß zu sich in ihre Gesellschaft genommen haben mit ihrem Hauptgut, und er hat deshalb zu Urkund sein Siegel an diesen Brief gehängt. - Michel Lemel bekennt, daß solcher Vertrag mit seinem Willen und seiner Vorbitte geschehen ist und verspricht, auch für seine Ehefrau Katherina, diese Verschreibung zu halten, hat daher sein Siegel für sich und seine Hausfrau angehängt.
• Ursula Paulus Imhofs und Nicklas Tetzels Witwe, und Katherina Lemlin haben dazu gebeten die ehrbaren und weisen Jorgen Holtzschucher den Älteren, des kleinern Rats, und Fritz Holtzschucher d. Ä., des größeren Rats, ihren Bruder und "vettern", oheim und schwager
• Datierung: "Geben Montag nach sant Eraßmus des heyligen pischofs unnd mertrers"
Physische Eigenschaften
Siegel: 4, anhängend, in Wachsschüssel, S1, S2 beschädigt
Material / Technik: Pergament
Sprache
Deutsch
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA 25, Nr. 12
Familien: Imhoff, von I 25.12
FM-IMH-1 25
FM-IMH-1 25.12 – Erneuerung des Gesellschaftsvertrags, 5. Juni 1497