Offizielle Erlaubnis zur Jagd für die Inhaber des Schloss Matzen (derzeitig Matthias Pock) von Paris, Graf von Lodron
Signatur
SB-MLL A.1668-08-30b
Datierung
30.08.1668
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Jagdbrief. Matthias Pock (Pockh) zu Arnholz auf Matzen (Mazen), Salzburgischer Hofkammerrat, Truchseß und Hofrichter auf dem Neunberg, hat mitgeteilt, dass er als Inhaber des Schlosses Matzen (Mazen) auf seinen Ländereien das kleine Weidwerk und Reiß Jagen jederzeit ausgeübt hat. Dem Schloss Matzen hat der verstorbene Ferdinand Karl (Carl), Erzherzog von Österreich, ein jährliches Deputat an Wildbret gegen Barzahlung von 500 Gulden zu rechter weidmännischer Zeit an das oberösterreichische Hofkammermeisteramt genehmigt. Ein Stück Wild samt einer Gams ist nach Jagdrecht zum Schloss Matzen durch verpflichtete Forstknechte zu liefern. Das ist bis zum Tod von Siegmund Franz (Sigmundt Franzen), Erzherzog von Österreich, auch so gehalten worden. Diesen hatte Pockh auch um Konfirmation gegen das Deputat Wildbret gebeten, aber der Tod hat die Bestätigung verhindert. Ein Kauf- und Gewerebrief wurde vorgelegt und die Kommission bei der oberösterreichischen Regierung hat nicht widersprochen. Also bestätigt der Aussteller im Namen des Kaisers dem Pock das von alters her bestehende kleine Weidwerk und Reiß Jagen sowie das jährliche Deputat an Wildbret kraft der kaiserlichen Instruktion erblich und für die Inhaber des Schlosses Matzen. Siegelung mit dem gräflichen Siegel des Ausstellers.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Format: Großformat
Maße: 81 x 18 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1668 August 30, Innsbruck (Ynsprugg)
SB-MLL A.1668-08-30b – Offizielle Erlaubnis zur Jagd für die Inhaber des Schloss Matzen (derzeitig Matthias Pock) von Paris, Graf von Lodron