| | | | | SB-MLL Pergamenturkunden 1600-1624
SB-MLL A.1600-03-25 – Rechtmäßigkeit von Kaufverträgen für Kaspar von der Wenge durch den Prokurator Burkhard von Staden
Signatur
SB-MLL A.1600-03-25
Datierung
25.03.1600
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Beurkundung im Namen von Philipp Sigismund (Phelipsen Sigimundt), postuliertem und bestätigtem Bischof von Osnabrück (Oßnabrugk) und Verden. Im Gericht war Burkhard (Burhardt) von Staden, beeideter Prokurator, für Kaspar (Casparn) von der Wenge, und hat aufgeboten die von der Witwe von Brun (Brunen) Bödeken gekaufte Kate und Wohnung samt Schüren, vier Backhäfern und weitere Grundstücke, darunter eines up dem Esche, das Heitlandt genannt, am einen Ende zwischen Heinrich Backhuses und Albert Johans Land und am anderen Ende zwischen Backhuses Land und up die Heide. Ein weiteres Grundstück, das Holandt genannt, zwischen dem Weg und Statengudes Land sowie Backhuses und Albert Johans Land, alles in der Bauerschaft Sustrum (Susterum) und Kirchspiel Ankum (Anckum) gelegen. Das Verfahren vor dem Gogericht Osnabrück nach gemeinem Landrecht wird mit Nennung der Fristen beschrieben. Für die Witwe hat der Aussteller als Rechtsvertreter Hermann (Herman) Voßeheln und Bernd (Berndt) Wesselingh bestellt, die beide gekommen sind und gesiegelte Kaufbriefe von Kaspar von der Wenige vorgewiesen haben. Worauf Burkhard von Staden einen Verkauf durch Jobst (Jobsten) Brun (Brunis) mit Aufgebot über 14 Tage an drei sonntäglichen Richttagen im Kirchspiels Ankum samt Verkündung vom Predigtstuhl in Osnabrück eingewand hat. Burkhard von Staden hat für seinen Prinzipal einen Kaufbrief über die Grundstücke von Mittwoch 3. Mai 1599 verlesen lassen. Burkhard von Staden hat über den besiegelten Kaufvertrag zwischen Kaspar von der Wenge und Jobst Brun (Jobsten Bruns) ein Urteil verlangt. Der Aussteller erklärt den Kauf nach dem Recht des Gogerichts und nach dem Landrecht für rechtmäßig. Die Witwe von Brun Bödeken wird auf ewig des Gutes verwiesen. Der Aussteller hat gefragt, ob jemand das Urteil schelten wolle. Niemand ist vorgetreten. Das Urteil ist rechtskräftig. Kaspar von der Wenige wird auf ewig in das Gut und die Rechte eingewiesen vorbehaltlich der landesfürstlichen Rechte. Zeugen sind Ebenhard (Euertt) von dem Berge und Jodokus (Jost) Bödeker, Bürger der Stadt Osnabrück. Siegelung durch den Aussteller. Datierung: "Sambstags nach Judica, den vuffteinden Monacz Martij".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: olivgrünes S mit größeren Randschäden
Maße: 59 x 22,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1600 März 15, [Osnabrück]
SB-MLL A.1600-03-15
Verwahrende Institution