Andreas Schweiger und seine Frau Gutta verkaufen Haus und Grund in Augsburg an Heinrich Zornlin und seine Frau Margarete
Signatur
SB-MLL A.1466-04-10
Datierung
10.04.1466
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Kaufbrief. Die Aussteller haben ihr Haus, Hofsach, Garten und gesäß in Augsburg in der St. Georgs Pfarrei (Sant Jorigen pfarr), zwischen den Häusern des alten Gässels und der Diettlin. Das Grundstück grenzt hinten mit dem Garten an Andreas (Anndressen) Frickingers Garten und vorn an die Straße. Mitverkauft ist alles Zubehör über und unter der Erde, nichts ausgenommen, so wie es jetzt Zinslehen ist von Leonhard (Leonharten Radawer zu Radav), dem früheren (alten) Bürgermeister von Augsburg und seinen Erben. Jährlich sind anderthalb Gulden ungarisch oder böhmisch in städtischer Augsburger Währung am St. Georgs Tag (Sant Jorgen tag) mit einer Frist von 14 Tagen davor oder danach zu zahlen. Er [der Lehnsgeber] hat es zu Lehen vom Bischof und seinem Gotteshaus zu Augsburg und es gehört in das Spieß ampt. Dazu gehört auch außer dem Haus und hofsach der Diettlin ein halber Gulden ungarisch oder böhmisch in oben genannter Währung, der zu Sankt Georgs Tag mit einer Frist von 14 Tagen davor oder danach zu zahlen ist. Alles richtet sich nach dem hiermit ausgestellten Brief. Käufer sind Heinrich (Hainrichen) Zornlin, wohnhaft in Augsburg, und seine Ehefrau Margarete (Margarethe), jedoch unbeschadet der Rechte der Stadt Augsburg. Der Kaufpreis beträgt 33 ½ (vierthalb vnd dreissig) Gulden gute rheinische gemeine Landeswährung, die die Aussteller erhalten haben. Diese haben alle Rechte an dem genannten Zinslehen und den halben Gulden Zinsanspruch aus dem Haus der genannten Diettlin an die Erwerber abgetreten und die alten Briefe darüber übergeben gemäß Zinslehensrecht und dem Stadtrecht von Augsburg. Die Aussteller werden keinerlei Rechte, weder geistliche noch weltliche gegen die Erwerber erhaben. Sollte jemand gegen Heinrich und Margarete Zornlin berechtigte Ansprüche bezüglich des Zinslehens erheben, werden die Aussteller sie davon unverzüglich freistellen. Siegelung mit dem Siegel von Georg (Jorig) Otten, Stadtvogt von Augsburg. Zeugen der Siegelbitte an diesen sind Klaus (Claus) Baschriegger, der Weber, und Konrad (Cunrat) Schenck, der Weber, beide Bürger in Augsburg. Dornstag nach dem hailig[e]n Ostertag
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: olivgrünes S mit Fehlstelle unten in hellbrauner Wachsschale
Maße: 37 x 24,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1466 April 10, Augsburg (Augspurg)
SB-MLL A.1466-04-10 – Andreas Schweiger und seine Frau Gutta verkaufen Haus und Grund in Augsburg an Heinrich Zornlin und seine Frau Margarete