Anerkennung von Johann Christoph Scheve als Universalerben des Lehnguts Canzow
Signatur
SB-MLL E05.1756-07-21
Datierung
21.07.1756
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
1 Doppelblatt. Aussteller: Adolf Friedrich [IV.], Herzog von Mecklenburg[-Strelitz]. Adolf Friedrich III. hatte am 28. Oktober 1701 das im Kreis Stargardt gelegene Lehngut Canzow (Cantzow) Joachim Diederich von Strahlendorff als Mann-Lehen verliehen. Dieses hat am 9. Mai 1715 Präsident Hermann Scheve für 3.150 Reichstaler zu gekauft. Eine Abschrift ist in der Lehnsregistratur. Am 7. Juni 1715 wurde der Allodial-Konsens erteilt. Mit Dotationsbrief vom 15. Oktober 1729 wurde dem Präsidenten Hermann Schewe eine nunmehr wüste Ziegelei nahe dem Gut geschenkt. Dieser hat am 12. Juli 1741 den wüsten übrigen Teil Canzows, zum fürstlichen Dorf Petersdorf hin gelegen, einen Teich, ein kleines im Bruch gelegener Kirchen-Kamp, das zuvor zur Petersdorfer Kirche gehört hatte, aber nicht recht genutzt werden konnte, für 175 Reichstaler zu Eigentum gekauft. Präsident Hermann Scheve hat seinen Vetter, den Kammerrat Johann Christoph Scheve testamentarisch als Universalerben eingesetzt. Auf diesen und seine eheleiblichen Nachfahren werden die genannten Rechte erstreckt.
Physische Eigenschaften
Material: Papier
Siegel: papiergedecktes S
Maße: 24 x 37,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1756 Juli 21, Neu-Strelitz
SB-MLL E05.1756-07-21 – Anerkennung von Johann Christoph Scheve als Universalerben des Lehnguts Canzow