Das Klarissenkloster Meran verleiht Christian Walhentaler und seiner Frau ein Erbbaurecht und Zinslehen
Signatur
SB-MLL A.1556-03-17
Datierung
17.03.1556
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Der Aussteller bekennt für sich, seine Ehefrau Dorothea Erlacher (Erlacherin) und ihre beiden Erben, dass ihnen Barbara Talhacker (Talhackherin), Äbtissin, und der ganze Konvent des Klarissenklosters an Meran als Grundherrschaft das nachstehend genannte Grundstück und Baurecht als Erbbaurecht und Zinslehen gemäß dem Landrecht der fürstlichen Grafschaft Tirol (Tiroll) verliehen haben. Darüber ist ein Verleihbrief mit den Siegeln der Abtei und des Konvents ausgestellt worden. Das Baurecht besteht über ein Stück Weingarten, das acht graber paue groß ist und unterhalb von Rentsch (auf vnndter Renntsch) im Landgerichtsbezirk Griepp und Bozen liegt. Vorher hatte es Gregor (Gregory) Rorer inne, der bei Sankt Johannes im Dorf sesshaft gewesen war und es für Agathe Orlacher (Agatha Orlacherin), verstorbene Schwester des Ehefrau des Ausstellers, innegehabt hatte. Nachdem jetzt die Agatha Orlacherin gestorben ist, hat es die Ehefrau des Ausstellers geerbt. Das Grundstück grenzt im Osten an Fritz (Friczen) Kollers Weingarten, im Süden an den gemeinen Rigl-Weg, im Westen an Leonhard (Leonhardten) Jöchls und im Norden an das Grundstück von Matheysen im Pambgartten. Der Aussteller und seine Ehefrau werden das Stück Weingarten bebauen, die Wege in Ordnung halten und das Erbbaurecht und Zinslehen nutzen und es nicht durch Verkauf oder anderweitig entziehen. Wenn das Ausstellerehepaar aus Not das Baurecht verkaufen oder verändern wollte oder müsste, werden sie den Lehnsfrauen einen anderen Baumann stellen, der in ihre Fuesstapffen tritt und es einen Monat zuvor der Äbtissin und des Konvents als der Grundherrschaft anzeigen. Diese hat das Vorkaufsrecht für ein Pfund Perners Nehner als der andere Kaufinteressent. Der Äbtissin und den Konventsfrauen ist zu jeder gemeinen Wymatt der Zins in der Stadt Bozen abzuliefern, wohin es beschieden wird. Der Grundzins beträgt vier Leittacher Mess (mit erstem und zweitem Andruck) und kein Nach torgler Messmaß. Der Aussteller wird sich treu gegenüber der Grundherrschaft verhalten, wie es einem Baumann gebührt. Siegelung durch Hans (Hannsen) Kreuzert, Landrichter an Meran. Zeugen der Siegelbitte sind Georg (Jörg) Vischer, Ratsmitglied, Peter Silber, Nagelschmied, Bürger an Meran und Christoph (Cristoff) Stockher, deutscher Schulmeister daselbst.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: wohlerhaltenes olivgrünes S in hellbrauner Wachskapsel, Pergamentstreifen gerissen
Maße: 43 x 29 cm
Sprache
Deutsch
Organisation
Altsignatur
1556 März 17, [Meran]
SB-MLL A.1556-03-17 – Das Klarissenkloster Meran verleiht Christian Walhentaler und seiner Frau ein Erbbaurecht und Zinslehen