Karl Wilhelm von Anhalt-Zerbst belehnt die Söhne von Ludwig Heinrich von Kalitsch mit den Dörfern Dobritz und Nutha
Signatur
SB-MLL A.1708-09-11
Datierung
11.09.1708
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Lehnbrief im eigenen Namen und für seine Brüder und Vettern. Die nachfolgende Bitte von Sophie Margarethe, Justine, geborene von Bardeleben, Witwe von Ludwig Heinrich von Kalitsch (Kalitzsch), früher Hof-, Regierungs- und Landkämmerer, in Vormundschaft für ihre drei Söhne Johann Wilhelm Lebrecht, Friedrich Ludwig und Leopold, Gebrüder von Kalitsch, und ihre männlichen Leibeslehnserben, hat der mit Spezial-Vollmacht der Witwe erschienene Lehns-Sekretär Johann Reineck vorgetragen. Sollte von den genannten von Kaltsch niemand mehr vorhanden sein, soll das nachgenannte Lehen an die vier Söhne des verstorbenen Geheimen Rats, Hofmarschalls und Kammer-Präsidenten Johann Georg (George) von der Marwitz, nämlich Friedrich Wilhelm, August Gebhard, Ernst Ludwig und Johann Georg, Gebrüder von der Marwitz, und deren männliche Leibes-Lehnserben fallen nämlich das Dorf Dobritz (Dobbritz) mit Hoch- (über Hals und Hand) und Niedergerichtsbarkeit in Feld und Dorf, das dortige Kirchenlehn samt zwei Freien Rittersitzen im Dorf mit allem Zubehör, eine freie Erbschenke sowie Äcker, Wiesen, Weiden, Schäfereien samt der Trift in der Gemarkung wie seit alters, desgleichen die Fischerei in Teichen und Bächen, Dienste, Pachten Lehen, Zinsen und alte Abgaben (Auffhebungen) jeglicher Art, ferner das Jagdrecht, zudem die zugehörigen Dorfstätten, also Nießdorff und der ganze Raum und was sonst an Heide, Holzung dazu gehört. Zusätzlich das ganze Dorf Nutha vor der Stadt Zerbst gelegen, ebenfalls mit mit allem Zubehör und allen Rechten, allein das ausgenommen, was die Wulffen von Grabau von den Ausstellern zu Lehen haben. Weiterhin die Holzgemarkung zwischen Grimme und Dobritz, das "Große Bruch" genannt, eine andere Holzstätte zwischen dem Pfaffensteige und dem Sandforte. Nach Eintritt der Mündigkeit sollen sie ihre Lehnspflicht ablegen. Für die Güter zu Dobritz ist ein reisiges Pferd und für das Dorf Nuthe mit einem Pferd Ritterdienst auf Erfordern zu leisten. Ankündigung eigenhändiger Unterzeichnung und der Siegelung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: wohlerhaltenes rotes Allianzsiegel (9 cm) in Holzkapsel mit Deckel an hellrot-gelber Seidenschnur (der innenliegende Teil frisch, außen verblasst)
Maße: 58,5 x 37,5 cm
Sprache
Deutsch
Personen
Ausstellerin, Aussteller
Orte
Altsignatur
1708 September 11, Zerbst
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1708-09-11 – Karl Wilhelm von Anhalt-Zerbst belehnt die Söhne von Ludwig Heinrich von Kalitsch mit den Dörfern Dobritz und Nutha