Belehnung der Magdalena Ficker durch Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen mit dem Rittergut Riesa
Signatur
SB-MLL A.1657-08-22
Datierung
22.08.1657
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Belehnung. Johann Georg I., Kurfürst und verstorbener Vater des Ausstellers, hatte durch hierzu ernannte Kommissare und vornehme Offiziere, kraft des hierzu erteilten schriftlichen Befehls, den früheren Kammerrat Christoph Felgenhauer um seiner langjährigen, treuen Dienste und anderer Ursachen willen mit Christian [von] Kiesewetter einen Kaufvertrag über das Rittergut Riesa (Rißa) schließen lassen. [Johann Georg I.] hat dem Klostergut Riesa auch die Eigenschaft als Lehen genommen und Felgenhauer und seine Nachfolger die Erbherrschaft an dem Ort verliehen, so dass er ungehindert vom Kurfürsten und jedermann sonst drüber verfügen konnte. Darüber ist 1622 Januar 3 ein Erblehenbrief ausgestellt worden. Die Erben haben das Gut Riesa an Schwager und Schwester, Georg Abel Ficker (Fickern), gewesenen Hof- und Justizrat aus Nieder-Auerbach und Doktor beider Rechte, und Magdalena Ficker (Magdalenen Fickerin), gemäß dem 1646 Mai 1 geschlossenen und 1646 August 4 konfirmierten Kaufvertrag, in dem auch die Auflassung erklärt wurde, veräußert. Nach dem Tod von Herrn Ficker ist es auf Magdalena Ficker allein übergegangen. Sie ist damals wie jetzt vom Aussteller durch ihren Lehensträger Heinrich Vogler (Voglern), Kanzleidiener des Ausstellers, erblich belehnt worden. Dazu gehören alle Gebäude im Kloster Riesa, die Vorwerke samt Gärten, Wiesen, Fischerei, Teiche, Teichstedten, Gewässern, Wasserläufen, Triften, Mühlen, Wonnen, Weiden, dem Werth an der Elbe mit der Beholzung, Wiesenwachs, Gräserei, Hütung, Schwein- und Rehjagd, die Ziegelscheune, auf den Gütern die obere und niedere Gerichtsbarkeit, das Holz, die Hoysche genannt, mit Obergerichten und allen Jagden, außer der Hirschjagd, die dem Aussteller vorbehalten bleibt, der Flecken Riesa (Rießa) mit den Pfarrlehen, den Ober- und Erbgerichten sowie den Bauernlehen mit den 33 oder mehr Besitzern. Von S. 2 oben bis S. 5 oben sind die Dörfer mit den jeweiligen Abgaben und die Personennamen noch zu erfassen. August, Kurfürst von Sachsen, Vorfahr des Ausstellers, hatte seinerzeit bei dem Verkauf an Dr. Johann von Embden, damaligen Besitzer des Gutes Riesa, erlaubt, auf seinen Gütern und Dorffluren auf ewig ein Hasengehege unterhalten dürfe. Dies wird hiermit bestätigt. Wenn sich jemand anmaßt, hierin Waidwerk zu betreiben, soll es dafür jedes Mal an den Aussteller und die Amtleute in Meißen 100 Gulden Strafe zahlen müssen. Diese haben auch die genannte Hofratswitwe und die nachfolgenden Besitzer darin zu schützen. Die Einwohner der Dörfer Pausiz, Leutewiz und Nauwalda, die zuvor zu dem Amt Meißen, Oschatz (Oschaz) und Liebenwerda gehörten, hatte der Vorfahr des Ausstellers dem genannten Doktor ebenso wie die oben genannten Dorfschaften erblich zukommen lassen. Diese haben sich mit der Folge, Steuer und den Obergerichten, wie andere Schriftsaßen von Adel, an ihn zu halten, die Pflicht und ihren Anteil an den Heerfahrtswegen, Pferden und Zubehör, haben sie jedes Mal auf kurfürstliches Kanzleischreiben an den Doktor wie zuvor an die genannten Ämter ohne Weigerung zu entrichten, damit sich die anderen Dorfschaften nicht über Neuerungen beschweren. So soll es auch bei der genannten [Magdalena] Ficker gehalten werden. Der Aussteller belehnt sie in Kraft dieses Briefes mit dem hier genannten gekauften und Lehen und dem bereits zuvor in Erbe verwandelten Gut, so wie die Güter Martin von Miltitz und danach Dr. Johann von Embden und nach dessen und seines Sohnes Tod die Lehnsnachfolger Stephan und und Philipp (Philip) von Embden, dann Christian [von] Kiesewetter und dann der Kammerrat Christoph (Christoff) Felgenhauer innegehabt hatten. Dann hatten es der oben erwähnte Hofrat [Ficker] und seine Ehefrau gekauft und nach dessen Tod war es auf die Witwe Magdalene Ficker allein übergegangen. Alle Güter und Zinsen werden künftig für alle Zeiten in der Kanzlei des Ausstellers als Erbgut geführt und können vom Aussteller ungehindert frei veräußert und vererbt werden. Sie [Magdalena Ficker] und ihre Erben haben die geschuldeten Ritterdienste zu leisten-die männlichen Erben selbst und die weiblichen durch tüchtige Personen. In jedem Lehnsfall ist das Lehen zu erneuern. Der Vorfahr des Ausstellers [August, Kurfürst von Sachsen] hatte Martin von Miltitz 1554 dieses Kloster Amt Riesa mit Zubehör erblich verkauft. Ebenso will der Aussteller die Güter der Magdalena Ficker von Ansprüchen Dritter freistellen. Sollte es wegen der geistlichen Güter zu Gefahr oder Änderungen kommen, wird sie der Aussteller mit anderen Gütern gleicher Qualität ausstatten oder den Wert, den sie dann haben werden, erstatten. Frau Ficker ist erst zur Abtretung verpflichtet, wenn sie genügend abgefunden worden ist, wie es im Kaufbrief des Martin von Miltitz steht. Vom Gut Riesa ist zuvor die Landsteuern entrichtet worden, aber Kurfürst August hatte den genannten Dr. [von] Embden wegen dessen treuer Dienste davon befreit. Bei dem nächsten Besitzer, Christian [von] Kiesewetter, ist es dabei geblieben. Der Aussteller läßt es auch jetzt dabei bewenden. Dagegen soll Magdalena Ficker Ritterdienste mit zwei Pferden leisten und dafür tüchtige Personen bestellen. Was zuvor den Pfarrern jährlich aus dem Kloster gegeben worden ist, also 50 Gulden in Geld, 24 Scheffel Korn, Futter und Weide für 2 Kühe und was sonst noch ist, soll auf ewig als Unterhalt für den Pfarrer jährlich entrichtet werden, ebenso soll ein Wagenpferd, wie es seit alters Gewohnheit war, wenn es notwendig ist, aus dem Kloster gestellt und von der zugehörigen Bauernschaft angespannt werden. Der Aussteller hat auf Bitte der Magdalena Ficker auch deren Bruder, Christoph (Christoff) Felgenhauer zum Hirschstein, ihre Schwester Magdalena Sibylle Pegau (Pegauin) aus Embselohe und Maria Elisabeth Panzschmann (Marien Elisabethen Panzschmannin) aus Mockericz, sowie die Söhne ihrer Schwester Wolf Christoph (Christoff) und Christian Friedrich (Friedrichen) Winckelmann (die Winckelmänner), Brüder, aus Unterlosa und Krieschwicz und alle deren männliche und weibliche Leibeserben mitbelehnt. Sollte Magdalena Ficker ohne Leibeserben sterben, gehen die Güter an ihren Bruder, ihre Schwestern und die Schwestersöhne, jedoch mit dem Vorbehalt, dass sie jederzeit, ganz oder zum Teil, nach Belieben über die Güter-auch testamentarisch-verfügen kann. Zeugen waren die Räte und Getreue des Ausstellers, Heinrich von Friesen zu Rothau, Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg, Christoph Vitzthum von Eckstädt (Christoff Vizthumb von Eckstedt) zu Behmen, Johann Georg von Dölaw zu Ruppertsgrün, Nikolas (Nicol) von Görßdorff, Gottfried (Gottfriedt) Heymann, Doktor der Rechte, und andere. Siegelung mit dem größeren Siegel des Ausstellers.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne
Maße: 26 x 29,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1657 August 22, Dresden (Dreßden)
SB-MLL A.1657-08-22 – Belehnung der Magdalena Ficker durch Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen mit dem Rittergut Riesa