Belehnung der Stadt Suhl durch Friedrich August, König von Polen, mit der Unter- bzw. Heimbecker Mühle
Signatur
SB-MLL A.1730-12-15
Datierung
15.12.1730
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Lehnbrief über die Heimbecker Mühle. Friedrich August, König von Polen und Kurfürst von Sachsen, hat dem Rat und der Gemeinde der Stadt Suhl und irentwegen ihrem Lehnsträger Johann Stephan Bößel die am Mühltor gelegene Mühle, die Unter- oder Heimbecker Mühle genannt, die zuvor zu den Erbgütern der Einwohner zu Suhla gehört hatte, von dem dortigen Rat und der Gemeinde-unbeschadet der jährlichen Beth-freigekauft. Dazu gehören der Wasserlauf sowie die Rechte gemäß den vorigen Lehnbriefen. Der König hat die Stadt Suhl mit dieser Mühle belehnt. Sie haben jährlich zu Michaelis zwei Gulden, die sie von der Mehlmühle auf der Aue bei Suhla auf ihre Mittelmühle genommen haben ewig als Erbzins zu geben. Der König darf bei einem erneuten Lehnswechsel den Lehnszins erhöhen. Anwesend waren Philipp Wilhelm Marschall von Bieberstein, Kmmerrat und Oberaufseher der Hennebergisch-Schleusingische Lande, sowie Christian Polycarp Thomas und Joann Christian Schmiedt, Regierungsräte, und andere. Besiegelung mit dem Hennebergischen Kanzlei-Sekret.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S, Reste der schwarz-gelben Siegelschnur.
Maße: 50,5 x 33,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1730 Dezember 15, Schleusingen
SB-MLL A.1730-12-15 – Belehnung der Stadt Suhl durch Friedrich August, König von Polen, mit der Unter- bzw. Heimbecker Mühle