Belehnung des August Friedrich von Kuschinsky mit der Gerichtsbarkeit über den Rittersitz Dorneburg durch Friedrich Wilhelm III.
Signatur
SB-MLL B.1802-06-25
Datierung
25.06.1802
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Lehenbrief für August Friedrich von Kuschinsky zu Dorneburg, Hauptmann. Ursprüngliche Belehnung des Lehensnehmers 1787 Juli 24 durch Unsers Herrn Vaters Majestät. Wegen Verhinderung Kuschinskys ist dessen Bevollmächtigter Caspar Henrich Sethe, Hofrat, erschienen. Bestätigung der Belehnung mit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit („dem bürgerlichen und Halsgerichte“) über den Rittersitz Dorneburg samt Zubehör und das dortige Dorf und Bauerschaft Eickel sowie über die in Bickern und Holsterhausen, Vüllinghausen und Diepenbruch gelegenen Güter Völlinghausen, Erlemann und Stratmann und in Diepenbruch Goddenhof, Jürtmann, Bönnenbruch, Streitberg, Haumann, Varmacher, Johann Müller, Funke, Holzschneider, Vedder, Bösemann, Blanke, Puisen, Johann auf der Wildbahne und Winkor mit ihren Bezirken und die dabei gelegene Riemeker Mark. Belehnung als clevisch-markisches Mannlehn. Ausgenommen von der Jurisdiktion sind 1.) alle dem Empfänger nicht gehörenden Rittersitze, 2.) die in der Bauerschaft Eickel und Bickern gelegenen Höfe, die der Grimbergschen Zivilgerichtsbarkeit unterstehen, 3.) die Domänen des Ausstellers, 4.) einzeln aufgeführte Steuern und Rechte. Siegelung mit dem königlichen Siegel. Ausgestellt von der clevisch-markische Landesregierung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergamentersatz-Papier
Siegel: Pergamentersatzpapier-Streifen mit Spuren des hellroten S
Maße: 52 x 34,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1802 Juni 25, Emmerich
SB-MLL B.1802-06-25 – Belehnung des August Friedrich von Kuschinsky mit der Gerichtsbarkeit über den Rittersitz Dorneburg durch Friedrich Wilhelm III.