Belehnung des Jobst Gerhard durch Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg, mit der Herrschaft Hertefeld und der Vogtei von Weeze
Signatur
SB-MLL A.1649-05-21
Datierung
21.05.1649
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Lehnbrief für Jobst Gerhard (Gerhardt) von Hertefeld („Hartefeldt“), seinen Oberjägermeister, Kammerherr, Hauptmann zu Zehdenick und Liebenwalde, und dessen Erben über die Herrschaft Hertefeld und die Vogtei von Weeze (Wetze). Das Lehngut hatte Dietrich Graf von Cleve 1322 am Sonntag nach Himmelfahrt mit dem Vorbehalt der Wiederlöse ausgegeben. Bitte Hertefelds um Belehnung nach Zütphani-schem Lehnrecht. Nach Beratung mit seinen Geheimen Räthen hat der Aussteller den Lehnnehmer und die anderen von Hertefeld, Wetze und Kolck erblich belehnt, so wie es Wilhelm von Hertefeld besessen hatte. Das Lehen umfasst das Dorf Weeze und die Bauernschaften Vorselar, Hilsum, Vornick, Hüist, Rottum, Barll, Wembt, Seventgewalt und die beiden Stege. Belehnung mit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, dem Patronatsrecht und Kirchenlehen, dem Jagdrecht, Wind- und Wassermühlen, Diensten, Zehnten, Zinsen, sowie anderen jährlichen Hebungen und Nutzungen. Recht zur Wiedereinlösung versetzter Güter mit Zahlungspflicht an den Aussteller. Ausgenommen sind die landesfürstliche Obrigkeit, Erb-Huldigung, Geleit, Folge, Türken-, Reichs-, Kreis- und Landsteuern, welche dem Rentmeister oder Steuer-Einnehmer abzuliefern sind, ferner die Rechte zur Appellationsentscheidung und Verschärfung und Milderung von Strafen sowie die übrigen landesherrlichen Rechte. Besonders in Strafsachen mit Folter und um Leib und Leben soll vorsichtig und behutsam prozessiert werden. Die Urteile samt Akten vor der Vollstreckung bei Abwesenheit des Ausstellers der klevischen Regierung zur Bestätigung vorgelegt werden. Siegelung mit dem kurfürstlichen Siegel und eigenhändige Unterzeichnung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S, Reste der schwarz-weißen Seidenschnur
Maße: 58 x 39 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1649 Mai 21, Kleve
SB-MLL A.1649-05-21 – Belehnung des Jobst Gerhard durch Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg, mit der Herrschaft Hertefeld und der Vogtei von Weeze